Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Luzerner Kantonsrates hat die Botschaft mit den Massnahmen zur Verringerung der Wahrscheinlichkeit eines budgetlosen Zustands kontrovers diskutiert. Sie folgt dabei mit einer knappen Mehrheit dem Vorschlag der Regierung, welcher ein fakultatives Referendum bei einem Steuerfuss über 1,6 Einheiten und einer Erhöhung gegenüber dem Vorjahr vorsieht. Gleichzeitig spricht sich die WAK für die Vorverlegung der Budgetdebatte auf den Oktober aus.
Die WAK hat die Botschaft B 78 über Massnahmen zur Verringerung der Wahrscheinlichkeit des budgetlosen Zustands mit einem Vorschlag zur Änderung des Steuergesetzes vorberaten. Darin schlägt der Regierungsrat dem Kantonsrat im Wesentlichen vor, die Referendumsmöglichkeiten zum Steuerfuss geringfügig einzuschränken (Steuerfuss unterliegt fakultativem Referendum nur, wenn der Steuerfuss über 1,6 Einheiten liegt und er gegenüber dem Vorjahr erhöht wird) und den Zeitpunkt der Beratung des Aufgaben- und Finanzplans auf den Oktober vorzuverlegen.
Der Kommission ging es bei der Beratung der Vorlage darum, die Flexibilitäten für die Staatssteuerung durch die Regierung und das Parlament auszutarieren, die Mitsprachemöglichkeiten des Stimmvolkes zu wahren und Schäden durch eine Budgetlosigkeit zu verhindern. Die Massnahmen haben hinsichtlich den sich abzeichnenden Zeiten mit erhöhtem Mittelbedarf, der aktuell unangenehmen Erfahrungen mit dem andauernden budgetlosen Zustand und nicht zuletzt auch der Abstimmungsresultate vom 21. Mai 2017 eine grosse Wichtigkeit. Zudem wurden die Argumente zur abgelehnten Initiative «Steuererhöhungen vors Volk» vom letzten Herbst eingebracht und neu bewertet.
Mehrheit gegen obligatorisches Referendum
Konkret standen etwa ein obligatorisches Referendum zum Steuerfuss über 1,6 Einheiten, das Aufheben respektive das Erhöhen der Referendumslimite von derzeit 1,6 Einheiten sowie die Grösse und Richtung der Änderung im Steuerfuss zur Diskussion. Im Rahmen der Beratung in der WAK wurde argumentiert, dass Kantonsräte als Stellvertreter des Volkes gewählt sind und somit bei Budget und Steuerfuss eine entsprechende Verantwortung zu tragen und eine Führungsrolle zu übernehmen haben. Hierzu gab es allerdings unterschiedliche Betrachtungsweisen.
Das Budget, die darin formulierten Leistungen und der Steuerfuss sind direkt voneinander abhängig und der Kantonsrat ist in der Pflicht, diese miteinander in Einklang zu bringen. Zwar wäre durch ein obligatorisches Referendum zum Steuerfuss die intensivste Mitwirkung des Volkes gegeben und damit könnte zugleich auch die grösstmögliche Verkürzung des budgetlosen Zustandes erzielt werden. Eine Minderheit setzte sich in der Kommission deshalb für eine solche Variante ab einem Steuerfuss von über 1,6 Einheiten ein. Jedoch war die Mehrheit der Ansicht, dass damit der Kantonsrat seine Pflicht und die finanzpolitische Verantwortung kaum noch erfüllen könne, weil so ständig ein abgelehntes Steuerfussreferendum droht. Zudem führt ein abgelehnter Steuerfussentscheid zu einer erneuten Aushandlung eines Budgets, was wiederum Zeit braucht und so dennoch zu einem budgetlosen Zustand führt.
Knappe Mehrheit für Vorschlag der Regierung
Im Ergebnis hat sich nur eine knappe Mehrheit der WAK für den Vorschlag der Regierung zu den Anpassungen im Steuergesetz durchgerungen. Eine Minderheit bevorzugte eine Variante, bei der das fakultative Referendum ab einem Steuerfuss von 1,6 Einheiten möglich ist, wenn er sich gegenüber dem Vorjahr verändert, und nicht nur, wenn er erhöht wird. Insofern dürfte sich die Diskussion an der nächsten Session des Kantonsrates fortsetzen. Neben den Gesetzesänderungen ist die Kommission auch mit der Vorverlegung der Budgetberatung auf den Oktober einverstanden.
Verhinderung des budgetlosen Zustands hat Vorrang
Bei der Diskussion um das Verändern der Stellschrauben wurde in der Kommission mehrfach darauf hingewiesen, dass die Absicht den budgetlosen Zustand zu verhindern Vorrang vor Parteiinteressen an hohen oder tiefen Steuern haben soll. Denn der volkswirtschaftliche Schaden und der Verlust an Vertrauen in den Kanton sind Auswirkungen von budgetlosen Zuständen, welche zwar nicht unmittelbar damit einhergehen, sich aber allmählich negativ bemerkbar machen.
Einig waren sich die Kommissionsmitglieder, dass budgetlose Zustände auch mit den diskutierten Massnahmen nicht ganz verhindert werden können, da damit nie alle Konstellationen abgefangen werden. Das Risiko einer Budgetlosigkeit wird aber geringer und den Volksrechten bleibt trotzdem auch in finanzpolitischen Fragen weiterhin ein grosses Gewicht zugemessen.
Die WAK hat das Geschäft unter dem Vorsitz von Rolf Born (FDP, Emmen) vorberaten. Die Vorlage wird in der Junisession 2017 im Luzerner Kantonsrat in erster Lesung behandelt.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]