Nach der Ablehnung der Steuerfusserhöhung hat der Regierungsrat die ersten Entscheide zur Überarbeitung des Budgets 2017 gefällt. Die rund 40 Millionen Franken, die kompensiert werden müssen, wurden auf die Aufgabenbereiche verteilt. Ausserdem beschloss der Regierungsrat Sofortmassnahmen in der Verwaltung. Als nächstes werden die Parteien über die Vorschläge informiert, bevor der Regierungsrat Ende Juni die Details veröffentlicht. Parallel dazu läuft der Budget- und AFP-Prozess 2018-2021. Eine zentrale Rolle nimmt die Junisession des Kantonsrates ein, an der wichtige Weichen dafür gestellt werden müssen.
Die Luzerner Stimmberechtigten haben am 21. Mai 2017 die Erhöhung des Steuerfusses auf 1,7 Einheiten und damit den Voranschlag für das Jahr 2017 abgelehnt. Der Entscheid fiel mit 54 Prozent Nein-Stimmenanteil auch für den Regierungsrat überraschend deutlich aus. Um ein differenziertes Bild von den Beweggründen der Stimmenden zu erhalten, lässt der Regierungsrat die Resultate per Bevölkerungsbefragung analysieren.
Budgetvorgaben erstellt – Sofortmassnahmen beschlossen
Als Folge des Abstimmungsresultats dauert der budgetlose Zustand im Kanton Luzern bis im September 2017 an. Gegenwärtig erarbeitet der Regierungsrat den Voranschlag 2017. Wegen der abgelehnten Steuerfusserhöhung sind rund 65 Millionen Franken auf der Ausgabenseite zu kompensieren. Durch die zusätzliche Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank und die Erhöhung der Dividende der Luzerner Kantonalbank reduziert sich der Fehlbetrag auf 39 Millionen Franken.
Der Regierungsrat hat die Vorgaben an die Departemente für den Voranschlag 2017 verabschiedet und den Fehlbetrag auf die einzelnen Aufgabenbereiche verteilt. Ein Teil der Mittel kann durch den definitiven Verzicht auf Ausgaben, welche wegen des budgetlosen Zustandes bisher zurückgehalten wurden, aufgebracht werden. Gleichzeitig werden aber auch zusätzliche einschneidende Massnahmen nötig. Bis Ende Juni wird der Regierungsrat die Details ausarbeiten und anschliessend mit den im Kantonsrat vertretenen Parteien an einem ausserordentlichen Dulliker-Gespräch erörtern. Noch vor der Sommerpause wird der Regierungsrat die Details des Voranschlages der Öffentlichkeit präsentieren.
Der Regierungsrat hat darüber hinaus Sofortmassnahmen in der Verwaltung ergriffen: Der bestehende Stellenstopp wird verschärft, indem Neubesetzungen vakanter Stellen fortan der Bewilligung des Departementsvorstehers bedürfen. Aufgelaufene Gleitzeit- und Feriensaldi der Kantonsangestellten sind rasch zu reduzieren, was das Budget 2017 zusätzlich entlastet. Staatsbeiträge sollen wo möglich weiter gekürzt werden.
Wichtige Weichenstellungen im Juni
Parallel zur Erarbeitung des Budgets 2017 arbeitet der Regierungsrat am Voranschlag und AFP für die Folgejahre (2018-2021). Dieser muss auf den Ergebnissen des Budgetentwurfs 2017 aufbauen, da die fehlende Steuerfusserhöhung auch in den Folgejahren zu Buche schlägt.
Der Fahrplan für die nächsten Wochen sieht demnach wie folgt aus:
Vor der Juni-Session findet das Dulliker-Gespräch mit den Partei- und Fraktionsspitzen statt. Dabei sollen die Massnahmen für das Budget 2017 erörtert und gleichzeitig das Terrain für mehrheitsfähige Lösungen für den Voranschlag und AFP 2018-2021 sondiert werden.
• | Die finanzpolitischen Grundsatzentscheide für die Jahre nach 2017 fallen in der Juni-Session des Kantonsrates. Traktandiert sind drei Geschäfte, mit denen die wesentlichen Weichen gestellt werden: die Anpassung der finanzpolitischen Steuerung (B 64), die Massnahmen zur Verringerung der Wahrscheinlichkeit des budgetlosen Zustands (B 78) sowie das Finanzleitbild 2017 (B 79). |
• | Der Regierungsrat gibt die Eckwerte des Voranschlags 2017 vor der Sommerpause bekannt. |
• | Der Kantonsrat behandelt den Voranschlag 2017 am 11./12. September. |
Anhang
Online Dossier Finanzen mit Zusammenfassung zum weiteren Vorgehen[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]