Staatskanzlei des Kantons Luzern
Am ersten Sessionstag hat der Kantonsrat der Änderung des Planungs- und Baugesetzes mit Schwerpunkt Mehrwertausgleich in 2. Beratung zugetsimmt und den Jahresbericht 2016 genehmigt. Zudem hat das Parlament das Finanzleitbild 2017, in dem der Regierungsrat die finanzpolitischen Handlungsmaximen für die kommenden Jahre definiert, mit folgenden Bemerkungen zur Kenntnis genommen:
| • | Grundsatz 1 Punkt 2: Das Ausgabenwachstum soll mit einer konsequenten Umsetzung und Fortführung der OE17 in Griff gekriegt werden. Die Reduktion von Ausgaben darüber hinaus muss primär über konkrete Vorschläge für Leistungsabbaumassnahmen und entsprechenden nachhaltiger Reduktion von Personal- und Sachaufwand erfolgen. |
| • | Grundsatz 2 Punkt 2: Der Einbezug bzw. die Zusammenarbeit mit den Gemeinden erfolgt in einem transparenten, partnerschaftlichen Prozess. |
| • | Grundsatz 2 Punkt 2: Der frühzeitige Einbezug der Gemeinden und die Zusammenarbeit findet unabhängig von einer Mitgliedschaft im Verband Luzerner Gemeinden (VLG) statt. |
| • | Grundsatz 2 Punkt 4: Der Kostenteiler EL wird nur als eine mögliche Gegenfinanzierung zur Totalrevision des Wasserbaugesetzes erachtet. |
| • | Grundsatz 2 Punkt 4: Die Ergebnisse aller Kostenverschiebungen zwischen Gemeinden und Kanton sind im AFR18 darzustellen. |
| • | Grundsatz 3 Punkt 1: Ein Stellenabbau kann auch durch Wegfall von Leistungen gemäss Grundsatz 1 Punkt 3 erfolgen. |
| • | Grundsatz 3 Punkt 2: Der Umsetzungspunkt 2 ist zu negativ formuliert und zeigt ein zu trübes Bild für den Kanton als Arbeitgeber. |
| • | Grundsatz 3 Punkt 4: Verbesserungen der Anstellungsbedingungen werden erst ins Auge gefasst, wenn die finanzielle Situation des Kantons dies zulässt. |
| • | Grundsatz 4 Punkt 1: Die Stossrichtung wird unterstützt, die Finanzierung ist aufzuzeigen. |
| • | Grundsatz 4 Punkt 2: Die Ziele der Steuerbelastung im nationalen Vergleich erreichen wir durch überdurchschnittliche Effizienz der Leistungserbringung und mit der konsequenten und permanenten Überprüfung des Leistungsangebotes. |
| • | Grundsatz 4 Punkt 3: Die Stossrichtung des Kantons für die Umsetzung der Steuervorlage 17 wird gestützt. |
| • | Grundsatz 5 Punkt 4: Es ist nicht korrekt, die Aufzählung der Grossprojekte bis 2027 im vorliegenden Finanzleitbild abschliessend auszugestalten. Die Aufzählung ist als beispielhaft zu bezeichnen. |
Am zweiten Sessionstag setzt der Kantonsrat die Beratung der finanzpolitischen Steuerung (Schuldenbremse) um 9 Uhr fort und wählt das Kantonsratspräsidium und den Regierungspräsidenten für die Amtsdauer 2017/2018. Die Wahlresultate werden am um 11.30 Uhr bekanntgegeben.