Revision Feuerschutzgesetz: Regierung will Kaminfegermonopol durch Bewilligungsmodell ersetzen

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Staatskanzlei des Kantons Luzern

Mit der Revision des Gesetzes über den Feuerschutz schlägt der Regierungsrat anstelle des Kaminfegermonopols ein Bewilligungsmodell vor. Weiter sind Anpassungen bei der Feuerwehrersatzabgabe vorgesehen, welche den Gemeinden mehr Einnahmen ermöglichen: Neu sollen unter anderem auch quellenbesteuerte Personen eine Ersatzabgabe leisten. Die Gesetzesrevision geht bis Ende September 2017 in die Vernehmlassung.

Im Rahmen der Revision des Gesetzes über den Feuerschutz (FSG) hat der Regierungsrat einerseits das Kaminfegermonopol überprüft und andererseits die Forderungen aus der als Postulat erheblich erklärten Motion M 563 bezüglich Feuerwehrersatzabgabe einfliessen lassen. Er hat dazu eine Arbeitsgruppe eingesetzt und einen Projektauftrag erteilt.

Bewilligungsmodell statt Monopol
Die Vorschläge dieser Arbeitsgruppe sind in die nun vorliegende Revision des FSG eingeflossen. Neu soll statt des Kaminfegermonopols ein Bewilligungsmodell eingeführt werden. Die Ausführung von Kaminfegerarbeiten bleibt eidgenössisch diplomierten Kaminfegermeistern oder Personen mit einem als gleichwertig anerkannten ausländischen Diplom vorbehalten. Die kantonale Bewilligungspflicht garantiert neben der Einhaltung dieser Qualifikationsanforderung auch die einwandfreie Durchführung der Feuerschau. Neu können Kunden aber zwischen den verschiedenen Kaminfegermeistern auswählen, wobei die Tarife nicht mehr staatlich vorgeschrieben werden.

Die Rohbaukontrolle als wichtigstes Element der Feuerschau soll weiterhin unverändert gelten. Dafür sollen aber künftig die Gemeinden zuständig sein, welche diese Aufgabe auch an einen Kaminfegermeister oder einen anderen Brandschutzfachmann delegieren können. Die periodische Feuerschau wird in dem Sinn gelockert, als nicht mehr alle Gebäude des Kantons Luzern in fixen Zeitabständen kontrolliert werden müssen. Weiterhin sollen jedoch die Feuerungs- und Abgasanlagen anlässlich der Reinigung auch auf die Einhaltung der Vorschriften des Brandschutzes kontrolliert werden.

Mehr Geld aus der Feuerwehrersatzabgabe für die Gemeinden
Die als Postulat überwiesene Motion M 563 hat unter anderem das Ziel, den Gemeinden mehr finanziellen Spielraum zu verschaffen, damit diese ihre Feuerwehren vermehrt aus der Ersatzabgabe finanzieren können. Die Revision nimmt diese Forderung auf und schlägt folgende drei Anpassungen vor:

Erstens sollen quellenbesteuerte Personen neu eine Ersatzabgabe bezahlen müssen, und zwar – wie bei der Quellenbesteuerung üblich – eine Pauschale. Die Höhe der vorgeschlagenen Pauschale von jährlich 100 Franken basiert auf dem durchschnittlichen Jahreseinkommen einer quellenbesteuerten Person. Diesbezüglich ist für alle Gemeinden zusammen mit Mehreinnahmen von jährlich rund 1 Million Franken zu rechnen.
Zweitens soll der Spielraum der Gemeinden bei der Festsetzung des Ersatzabgabeansatzes erweitert werden. Der Ersatzabgabeansatz soll zwar weiterhin nicht weniger als 1,5 Promille des steuerbaren Einkommens betragen dürfen, aber die Obergrenze soll von heute 4,5 Promille auf neu maximal 6 Promille des steuerbaren Einkommens erhöht werden. Die effektiven Mehreinnahmen hängen davon ab, ob und wie stark die Gemeinden auch wirklich ihren Ersatzabgabeansatz erhöhen werden.
Drittens sollen die Mindest- und Höchstbeträge der Ersatzabgabe der Teuerung angepasst werden. Der Mindestbetrag soll von heute 30 Franken auf neu 50 Franken und der Höchstbetrag von heute 400 Franken auf neu 500 Franken erhöht werden. Das steigert die Einnahmen aller Gemeinden aus der Feuerwehrersatzabgabe um jährlich rund 600’000 bis 700’000 Franken.

Vernehmlassungsfrist bis Ende September 2017
Der Regierungsrat hat das Justiz- und Sicherheitsdepartement ermächtigt, die Revision des Gesetzes über den Feuerschutz in Vernehmlassung zu geben. Der Kreis der Adressaten umfasst unter anderem auch den Feuerwehrverband Kanton Luzern, den Luzerner Kaminfegermeister-Verband, den Verband Innerschweizer Feuerungskontrolleure und weitere Branchenverbände sowie die Gebäudeversicherung Luzern.

Geplant ist, die Botschaft zur Revision im ersten Quartal 2018 dem Kantonsrat zur Beratung zuzustellen.

Anhang
Vernehmlassungsunterlagen

Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Schwerpunktes in der Luzerner Kantonsstrategie:

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