Der Regierungsrat hat die Kriterien für Kantonsstrassen überprüft und geschärft. Daraus geht hervor, dass das aktuelle Kantonsstrassennetz gleich bleibt. Umklassierungen von Kantons- zu Gemeindestrassen oder umgekehrt gibt es keine. Der Regierungsrat legt das neue Verzeichnis der Kantonsstrassen nun dem Kantonsrat vor.
Der Regierungsrat legt dem Kantonsrat das neue Verzeichnis der Kantonsstrassen vor. Es geht aus einer umfassenden Überprüfung der Kriterien für Kantonsstrassen hervor. Anlass für die Evaluation sind das Bauprogramm 2015–2018, das eine solche Überprüfung vorsieht, sowie ein erheblich erklärter parlamentarischer Vorstoss (P 616).
Kantonsstrassennetz bleibt gleich
Im Rahmen der Evaluation wurden erstens neue, klare Kriterien definiert. Diese halten unter anderem die gesetzlichen Vorgaben und das Vorgehen bei Umklassierungen fest. Aus der Überprüfung (mitsamt Vernehmlassung) geht zweitens hervor, dass das aktuelle Kantonsstrassennetz unverändert bleibt. Es gibt keine Umklassierungen – weder von Kantons- zu Gemeindestrassen noch von Gemeinde- zu Kantonsstrassen. Entsprechend fallen für den Kanton Luzern und auch für die Gemeinden keine neuen Kosten an.
Regierung sieht von Netzänderung ab
Bei der Evaluation stellte sich heraus, dass drei Kantonsstrassen (in Meierskappel, Hitzkirch, Flühli) und eine Gemeindestrasse (in Kriens) umklassiert werden müssten. Das Kantonsstrassennetz hätte sich dadurch etwas verkleinert. Da diese Netzänderung im Rahmen der Vernehmlassung aber verworfen wurde, sieht der Regierungsrat von einer Umklassierung der genannten vier Strassen ab.
Vernehmlassung fordert Zusatzkriterien und Einreihungen
In der Vernehmlassung wurden zudem sechs zusätzliche Einreihungskriterien und 31 Umklassierungen (von Gemeinde- in Kantonsstrassen) gefordert. Angesichts der Infrastruktur- und Unterhaltskosten zeigte sich jedoch, dass die verlangten Zusatzkriterien nicht berücksichtigt werden können. Der Kanton Luzern könnte die daraus resultierende Vergrösserung des Kantonsstrassennetzes finanziell nicht tragen.
Von den 31 Einreihungsanträgen schliesslich können nur die Umfahrungen West und Ost in Beromünster, die bereits im Bauprogramm 2015–2018 enthalten sind, in das Kantonsstrassennetz aufgenommen werden (sobald die Projektbewilligung und der Baubeschluss vorliegen). Die übrigen 30 Anträge erfüllen die Einreihungskriterien nicht.
Die Überprüfung zeigte ausserdem, dass sich die bisherige Abtretungs- und Abgeltungsregelung bei Umklassierungen bewährt hat; sie wird somit beibehalten. Und mit Blick auf die Standards der Kantonsstrassen bleibt die Strassenverordnung massgebend – eigene Standards für Einreihungen sind nicht erforderlich.
Anhang
– Präsentation zur Medienkonferenz
– Botschaft B 84
Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Schwerpunktes in der Luzerner Kantonsstrategie:
- Ausgeglichener Finanzhaushalt
- Leistungsfähige Verkehrssysteme
- Perspektiven für die Regionen[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]