Gesamtrevision Ortsplanung Hitzkirch und Eich

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Luzerner Staatskanzlei

Der Regierungsrat genehmigt die revidierte Ortsplanung von Hitzkirch. Nach der 2009 erfolgten Fusion der sieben Gemeinden (Müswangen, Hämikon, Sulz, Gelfingen, Hitzkirch, Mosen und Retschwil) wurden die sieben Zonenpläne sowie die Bau- und Zonenreglemente zu einem einheitlichen Regelwerk zusammengeführt. Die Gemeindesversammlung genehmigte die neue Bau- und Zonenordnung am 30. Mai 2016.

Ebenfalls genehmigt der Regierungsrat die gesamtrevidierte Ortsplanung der Gemeinde Eich, welche von den Stimmberechtigten am 18. Januar 2017 angenommen wurde. Damit ist die Gemeinde Eich die erste Gemeinde im Kanton Luzern, in der die am 1. Januar 2014 in Kraft getretenen Vorgaben des totalrevidierten kantonalen Planungs- und Baurechts zur Anwendung kommen. Dies betrifft insbesondere die Baubegriffe und Messweisen gemäss der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe und Messweisen (IVHB). Die Gemeinden haben bis Ende des Jahres 2023 Zeit, um ihre Nutzungsplanungen an die neuen Vorgaben des übergeordneten kantonalen Rechts anzupassen. Derzeit sind in diversen Gemeinden entsprechende Ortsplanungsrevisionen im Gange.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]