Vernehmlassung zur Änderung des Personalgesetzes

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Staatskanzlei des Kantons Luzern

Das Personalgesetz soll hinsichtlich der Beendigung aus Altersgründen und der Abfindung geändert werden. Der Regierungsrat hat das Finanzdepartement zur Eröffnung der Vernehmlassung ermächtigt, welche bis zum 13. Oktober 2017 dauert. Die Änderung geht auf die Revision des LUPK-Reglements zurück, wie sie vom zuständigen Vorstand beschlossen wurde, und welche einen direkten Einfluss auf das Personalrecht des Kantons Luzern hat. Mit der Revision des LUPK-Reglements sind unter anderem eine Senkung des Umwandlungssatzes und eine Erhöhung des Rentenalters verbunden, was für die Versicherten zu Leistungseinbussen führt. Der Regierungsrat hat zur Abfederung flankierende Massnahmen beschlossen.

Zu den Vernehmlassungsunterlagen[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]