In Zusammenhang mit dem Projekt Organisationsentwicklung 17 (OE17) wird die freie Schulwahl für Gymnasien, Fach- und Wirtschaftsmittelschulen teilweise eingeschränkt (siehe Mitteilung vom 23. Juni 2017). Mit der Zuteilung von Lernenden zu einem Schulstandort mit entsprechendem Schulangebot können die Dienststellen Klassen reduzieren und so Kosten einsparen. Der Regierungsrat hat den entsprechenden Beschluss verabschiedet.
Die Lernenden werden auch künftig vor dem Übertritt einen gewünschten Schulstandort angeben können. Werden Lernende des Kurzzeitgymnasiums nicht dem gewünschten Schulstandort zugeteilt, gilt ihre Wahl des Schwerpunktfachs als Kriterium für die Zuteilung zu einem Schulstandort. In der Praxis gilt die Zumutbarkeit des Schulwegs als wichtiges zusätzliches Kriterium.
Es ist damit zu rechnen, dass nur bei wenigen Schülerinnen und Schülern – voraussichtlich 2 bis 3 Prozent – der gewünschte Schulstandort nicht berücksichtigt werden kann. Die Änderungen treten am 1. August 2017 in Kraft und betreffen erstmals die Eintritte in Gymnasien, Fach- und Wirtschaftsmittelschulen auf das Schuljahr 2018/2019.