Bern (ots) – Die wirtschaftlichen Aussichten sind positiv wie lange nicht mehr. Von der weltweiten Erholung und insbesondere der Verbesserung im Euroraum profitieren auch die Schweizer Unternehmen. Die Prognosen lassen ein solides und anziehendes Wirtschaftswachstum erwarten. Daran müssen auch die Arbeitnehmenden beteiligt werden, um die Kaufkraft zu stärken und den Nachholbedarf bei den Löhnen zu beheben. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, und die angeschlossenen Verbände Syna, transfair und Hotel&Gastro Union fordern, dass im Lohnherbst 2017 die meisten Arbeitnehmenden Lohnerhöhungen von bis zu 2 Prozent erhalten.
Nach angespannten Zeiten bahnt sich die wirtschaftliche Erholung an. Prognosen des SECO lassen ein Wirtschaftswachstum von 1.4 Prozent für das laufende Jahr und 1.9 Prozent fürs nächste Jahr erwarten. Weitere Indikatoren liegen deutlich über dem längerfristigen Durchschnitt und verdeutlichen die positive Stimmung in der Wirtschaft. Dieser Aufschwung muss sich auch auf die Arbeitnehmenden auswirken. Es braucht spürbare Lohnerhöhungen von bis zu 2 Prozent.
Nachholbedarf bei den Löhnen
In den letzten Jahren mussten sich die Arbeitnehmenden mit bescheidenen Lohnerhöhungen – teilwiese gar mit Nullrunden – zufrieden geben. Dies hat mitgeholfen in den Krisenjahren und in der Zeit des stark überbewerteten Frankens die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu erhalten. Von der wirtschaftlichen Erholung müssen jetzt auch die Arbeitnehmenden profitieren. Eine Steigerung der Kaufkraft fliesst nicht zuletzt in den privaten Konsum als wichtiger Konjunkturstützer und hilft die wirtschaftliche Erholung zu festigen.
Fokus auf generelle Massnahmen und Frauenlöhne
Seit 2013 hat der Anteil an generellen Lohnerhöhungen kontinuierlich abgenommen, intransparente und teilweise willkürliche individuelle Massnahmen haben Überhand genommen. Das ist zu korrigieren, denn nur mit generellen Lohnerhöhungen können alle Arbeitnehmenden am Wirtschaftswachstum partizipieren. Auch die anziehende Teuerung verlangt einen Fokus auf generelle Lohnmassnahmen – nur so kann die Kaufkraft der Arbeitnehmenden erhalten und diese vor Reallohnverlust geschützt werden.
Ein zweiter Fokus muss auf den Frauenlöhnen liegen. Die noch immer bestehende Diskriminierung der Frauenlöhne von 7.4 Prozent ist absolut stossend und Lohngleichheit zwischen den Geschlechtern ist zwingend anzustreben. Eine Erhöhung der Frauenlöhne ist nicht zuletzt deshalb notwendig, weil die Frauen mit der Erhöhung ihres Rentenalters in der AHV-Reform 2020 einen grossen und wichtigen Beitrag zur längerfristigen Sicherung und Finanzierung der Altersvorsorge leisten.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]