Am 21. Mai 2017 haben die Stimmberechtigten des Kantons Luzern die vom Kantonsrat beschlossene Erhöhung des Steuerfusses abgelehnt. Der dadurch entstandene budgetlose Zustand soll nach dem Willen der Planungs- und Finanzkommission beendet werden: Sie heisst den zweiten Entwurf des Budgets 2017 gut. Zudem spricht sich die Kommission für eine einmalige Lockerung der Schuldenbremse im Jahr 2018 aus.
Die Planungs- und Finanzkommission (PFK) hat unter dem Vorsitz von Präsident Marcel Omlin (SVP, Rothenburg) den zweiten Entwurf des Voranschlags 2017 vorberaten (Botschaft B 63a). Eine Mehrheit der Kommission unterstützt den vom Regierungsrat unterbreiteten zweiten Entwurf, um den budgetlosen Zustand zu beenden. Eine Minderheit lehnt ihn ab, weil er weitere Leistungskürzungen vorsieht.
Der erste Voranschlagsentwurf wies einen Aufwandüberschuss von 14,6 Millionen Franken und Nettoinvestitionen von 137,3 Millionen Franken auf. Der Kantonsrat hatte in der Beratung vom 12./13. Dezember 2016 diesen Entwurf um 36,7 Millionen Franken in der Erfolgsrechnung und um –2,4 Millionen Franken in der Investitionsrechnung korrigiert. Der Kantonsrat erhöhte zur Finanzierung des Voranschlags den Steuerfuss auf 1,7 Einheiten. Die Stimmberechtigten lehnten am 21. Mai 2017 diese Erhöhung des Steuerfusses jedoch ab. Aus diesem Grund hat der Regierungsrat einen zweiten Voranschlagsentwurf erstellt. Die Erfolgsrechnung wird neu durch die Beibehaltung des Steuerfusses von 1,6 Einheiten um zusätzlich 65,1 Millionen Franken belastet. Davon können 25,1 Millionen Franken durch höhere Einnahmen, etwa die höhere Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank, kompensiert werden. Weitere 39,4 Millionen Franken werden in den übrigen Aufgabenbereichen kompensiert. Leistungsreduktionen in den Bereichen Prämienverbilligung, Polizeiarbeit, Stipendien, Förderprogramme und Kultur sind die Folge. So kann für das Jahr 2017 ein rechtskonformer Voranschlag erstellt werden. Der Aufwandüberschuss beträgt 52,0 Millionen Franken. Damit wird die für das Jahr 2017 gelockerte Schuldenbremse knapp eingehalten.
Lockerung der Schuldenbremse für das Jahr 2018
Bereits eine Woche zuvor hat die PFK in zweiter Beratung der Botschaft B 64 zur Anpassung des Gesetzes über die Steuerung der Finanzen und Leistungen (FLG) zudem mehrheitlich beschlossen dem Kantonsrat zu beantragen, dass zur Konsolidierung des Finanzhaushaltes im Voranschlag 2018 in der Erfolgsrechnung einmalig ein Aufwandüberschuss von höchstens 7 Prozent (statt wie im Gesetz vorgesehen 4 Prozent) des Bruttoertrages einer Einheit der Staatssteuern vorgesehen werden darf. Für das statistische Ausgleichskonto soll zudem per 1. Januar 2018 nicht nur ein Ertragsüberschuss von 100, sondern von 140 Millionen Franken als Anfangssaldo festgesetzt werden.
Der Kantonsrat wird diese Vorlagen in der September- Session beraten.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]