In seiner Stellungnahme zum Bericht der eidgenössischen Finanzverwaltung zum Finanzausgleich 2018 zwischen Bund und Kantonen (NFA) zuhanden der Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und -direktoren setzt sich der Luzerner Regierungsrat erneut dafür ein, dass ressourcenschwache Kantone in ihrer Entwicklung durch den NFA im Sinne eines Anreizsystems gestärkt und nicht geschwächt werden.
Der Kanton Luzern hat seine Finanzkraft im Vergleich zum nationalen Durchschnitt stark verbessert. Diese Verbesserung zeigt sich an der Entwicklung des Ressourcenpotenzials des NFA. Diese positive Entwicklung führt einerseits zu mehr Steuereinnahmen, andererseits aber auch zu überproportional weniger Ressourcenausgleich im NFA. Das heisst: Die Mindererträge aus dem NFA übersteigen den Effekt aus dem gestiegenen Ressourcenpotenzial. Diese Situation ist auf einen Systemfehler bei der Gewichtung der Unternehmensgewinne zurückzuführen. Vordringlichstes Anliegen des Kantons Luzern ist deshalb die tiefere Gewichtung der Unternehmensgewinne im Rahmen der Arbeiten zum dritten Wirksamkeitsbericht.
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