Die Regierungsräte der Kantone Luzern und Nidwalden haben per 1. Januar 2018 Dr. Ulrich Fricker zum neuen Präsidenten der personell identischen Spitalräte des Luzerner Kantonsspitals und des Kantonsspitals Nidwalden gewählt. Er ersetzt Dr. Beat Villiger, der per Ende 2017 zurücktritt.
Der Luzerner und Nidwaldner Regierungsrat haben an ihren Sitzungen vom 8. respektive 12. September 2017 Dr. Ulrich Fricker aus Sarnen (Wilen) zum neuen Präsidenten des Spitalrats des Luzerner Kantonsspitals (LUKS) und des Kantonsspitals Nidwalden (KSNW) gewählt. Die beiden Spitäler arbeiten im Rahmen der gemeinsamen Spitalregion Luzern Nidwalden (LUNIS) eng zusammen und haben deshalb personell identische Spitalräte (siehe Box).
Dr. Ulrich Fricker ist seit 1. Januar 2017 Mitglied im Spitalrat des Luzerner Kantonsspitals und des Kantonsspitals Nidwalden. Er war bis Ende 2015 Vorsitzender der Geschäftsleitung der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (Suva). Heute besetzt er verschiedene Mandate in Verwaltungs- und Stiftungsräten. Aufgrund seiner beruflichen Erfahrung bringt Dr. Ulrich Fricker alle Voraussetzungen mit, die es für das Präsidium des Spitalrats benötigt.
Dr. Ulrich Fricker ersetzt per 1. Januar 2018 den per Ende 2017 zurücktretenden Dr. Beat Villiger. Die Luzerner und Nidwaldner Regierung danken dem scheidenden Spitalratspräsidenten herzlich für sein grosses Engagement. Während seiner Tätigkeit als Präsident des Spitalrats hat Dr. Beat Villiger seit 2011 zahlreiche neue Projekte im Luzerner Kantonsspital lanciert, so z.B. in den Bereichen Infrastruktur und Strategie. Insgesamt hat er wesentlich dazu beigetragen, dass das Luzerner Kantonsspital heute schweizweit eine führende Position einnimmt und dementsprechend einen ausgezeichneten Ruf hat. Zudem hat Dr. Beat Villiger das Projekt LUNIS und die strategischen Projekte des Kantonsspitals Nidwalden unterstützt, die Anliegen des kleineren Partners aufgenommen und den pionierhaften Verbund zwischen den beiden Kantonsspitälern gefördert und vertieft.
Der Spitalrat ist das oberste Organ des Unternehmens. Er legt die normativen und strategischen Vorgaben für das Unternehmen fest und bestimmt die Organisation.
Der Spitalrat
Gemäss Rahmenvertrag zwischen der Luzerner und Nidwaldner Regierung wählen die Kantone Luzern und Nidwalden je einen Spitalrat von maximal neun personell identischen Mitgliedern. Von den neun Mitgliedern des Spitalrates des Kantonsspitals Nidwalden wählt der Nidwaldner Regierungsrat sechs Mitglieder auf Vorschlag des Kantons Luzern – darunter auch den Präsidenten. Von den neun Mitgliedern des Spitalrates des Luzerner Kantonsspitals wählt der Luzerner Regierungsrat drei Mitglieder auf Vorschlag des Kantons Nidwalden.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]