Gewerbegebäude an der Tribschenstrasse nicht denkmalgeschützt

Spread the love

Staatskanzlei des Kantons Luzern

Das Gewerbegebäude an der Tribschenstrasse in Luzern wird nicht in das kantonale Denkmalverzeichnis eingetragen. Dies hat die zuständige Dienststelle entschieden.

Dem Entscheid war eine längere Diskussion um die Schutzwürdigkeit des Gewerbegebäudes an der Tribschenstrasse 51 in Luzern vorausgegangen. Zwei Gutachten kamen zur Ansicht, dass das Gebäude – erbaut 1933 – als eines «der bedeutendsten Werke des Neuen Bauens in der Schweiz» anzusehen ist.

Daraufhin hat die kantonale Denkmalkommission im Juli 2017 beantragt, das Gebäude ins kantonale Denkmalverzeichnis aufzunehmen und damit den geplanten Abbruch durch die private Eigentümerin CSS Versicherung AG zu verhindern. Die CSS sowie die Stadt Luzern als betroffene Gemeinde haben in ihren Stellungnahmen die Schutzwürdigkeit verneint. Die CSS als Eigentümerin der Parzelle an der Tribschenstrasse argumentierte insbesondere auch mit wirtschaftlichen Interessen sowie mit der Sicherung von Arbeitsplätzen durch einen Neubau an dieser Stelle.

Interessenabwägung
Die Leiterin der zuständigen Dienststelle Hochschulbildung und Kultur, Dr. Karin Pauleweit, hat in ihrem Entscheid festgehalten, dass zwar «ein hohes fachliches und öffentliches Interesse am Erhalt des Gewerbegebäudes besteht». Dennoch stünden der Unterschutzstellung «gewichtige private und öffentliche» Interessen gegenüber, welche in einer gesamtheitlichen Würdigung überwiegen. Ein Erhalt des Gewerbegebäudes erweise sich damit «im Ergebnis als unverhältnismässig, weshalb es nicht unter Denkmalschutz zu stellen ist».

Gegen den Entscheid der Dienststelle kann innert 30 Tagen Verwaltungsbeschwerde eingelegt werden.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]