Lärmschutzmassnahmen in Büron und Schlierbach

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Staatskanzlei des Kantons Luzern

An den Kantonsstrassen K 49b und K 35 können die lärmrechtlichen Anforderungen nicht überall eingehalten werden. Den Grundstücken, bei denen der Immissionsgrenzwert für Lärm überschritten wird, werden Sanierungserleichterungen gewährt. In Büron und Schlierbach sind 13 Grundstücke betroffen, an der K 35 in den Gemeinden Werthenstein, Entlebuch und Doppleschwand sind es 19 Grundstücke. Der Regierungsrat hat je ein Lärmsanierungsprojekt für die K 49b mit veranschlagten Kosten von 57’000 Franken sowie für die K 35 mit Kosten von 33‘000 Franken genehmigt.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]