Die Kantone Luzern und Zürich haben ihre Listen ambulant durchzuführender Behandlungen und Untersuchungen koordiniert. Die gemeinsame Liste orientiert sich an der bisherigen Planung des BAG. Damit ist sichergestellt, dass die Förderung ambulanter Behandlungen in allen beteiligten Kantonen auf der Basis einer einheitlichen Behandlungsliste umgesetzt werden kann.
Mit der gezielten Förderung von Behandlungen, die sich aus medizinischer Sicht ohne Nachteile ambulant statt stationär durchführen lassen, kann sowohl dem verbreiteten Patientenbedürfnis Rechnung getragen werden, einen unnötigen stationären Spitalaufenthalt zu vermeiden, als auch der Forderung, die Gesundheitskosten mit konkreten Massnahmen spürbar zu senken. Der Kanton Luzern hat die Förderung der ambulanten Behandlung per 1. Juli 2017 eingeführt. Im Kanton Zürich ist die Einführung auf den 1. Januar 2018 vorgesehen. Gleiches haben die Kantone Wallis und Zug unlängst bekanntgegeben. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) plant eine nationale Lösung auf das Jahr 2019.
Nationale Vereinheitlichung
Die Kantone Luzern und Zürich haben die bisher leicht unterschiedlichen Listen mit den nur noch ambulant durchzuführenden Eingriffen zusammen koordiniert und vereinheitlicht. Dabei wurde soweit möglich auf der noch provisorischen Eingriffsliste des BAG aufgebaut. Die kantonale Eingriffsliste umfasst alle Eingriffe, die auch das BAG vorsieht, und ergänzt diese um weitere Behandlungen. «Es ist für uns wichtig, dass wir am Schluss nicht 26 verschiedene Lösungen haben, sondern eine einheitliche bundesweite Liste. Mit dieser Koordination machen wir nun einen ersten Schritt in diese Richtung», hält Guido Graf, Regierungspräsident des Kantons Luzern, fest.
Die gemeinsame Liste der ambulant durchzuführenden Behandlungen und Untersuchungen wird in den Kantonen Luzern und Zürich auf den 1. Januar 2018 in Kraft gesetzt. Es ist geplant, dass diese Liste, koordiniert durch die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK), auch in den weiteren Kantonen, welche die ambulante Behandlung fördern, Gültigkeit erlangt. «Die Kantone wollen Kosten dämpfen, statt nur Gelder verschieben», betont Thomas Heiniger, Zürcher Gesundheitsdirektor und Präsident der GDK: «Mit ‹Ambulant statt stationär› handeln sie jetzt ‒ ganz konkret und direkt ‒ im Interesse der Prämien- und der Steuerzahler.»
Durch die Koordination wird die Behandlung von ausserkantonalen Patienten für die Spitäler und die Versicherer vereinfacht. Unter besonderen medizinischen Umständen sind in Beurteilung durch die behandelnden Ärztinnen und Ärzte weiterhin stationäre Behandlungen möglich.
Beilage:
Liste ambulant durchzuführender Untersuchungen und Behandlungen[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]