Kurzprotokoll Kantonsrat, Ja zum Energiegesetz

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Staatskanzlei des Kantons Luzern

Der Kantonsrat hat in seiner Oktober-Session die Totalrevision des Energiegesetzes (B 87) nach erster Beratung gutgeheissen. Zahlreiche Anträge, die auf eine Verschärfung oder Lockerung des Entwurfs abzielten, blieben chancenlos. Das neue Energiegesetz stärkt die Nutzung erneuerbarer Energien und energieeffizienter Technologien.

Weil das revidierte Energiegesetz die wesentlichen Anliegen der kantonalen Volksinitiative «Energiezukunft Luzern» berücksichtigt, lehnte eine Mehrheit des Rates die Initiative ab, respektive empfahl der GLP den Rückzug der Initiative. Die zweite Beratung und Schlussabstimmung zum Energiegesetz findet in der Dezember-Session 2017 statt.

Sessionsübersicht mit Kurzprotokoll und Abstimmungsresultaten
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