Im Kanton Luzern soll ein Sozialversicherungszentrum entstehen, das die Dienstleistungen der Ausgleichskasse, der IV-Stelle und der Dienststelle Wirtschaft und Arbeit vereint. Durch die Zusammenführung können Synergien genutzt und die Kundenorientierung kann weiter gesteigert werden. Die Luzerner Regierung schickt das neue Einführungsgesetz bis Mitte Februar 2018 in die Vernehmlassung.
Im Rahmen des Projekts Organisationsentwicklung (OE 17) wurde die Zusammenführung der Ausgleichskasse Luzern (AK-LU), der IV-Stelle (IV-LU) und weiterer Versicherungen zu einem zentralen Versicherungszentrum geprüft. Die Überprüfung ergab, dass die betreffenden Organisationen ihre Dienstleistungen bereits heute auf sehr hohem und kostengünstigem Niveau erbringen. Mittel- bis langfristig aber würde ein zentral gelegenes Sozialversicherungszentrum die Kundenorientierung weiter steigern, die optimale Nutzung von Synergien ermöglichen und Kostenvorteile schaffen.
Neues Einführungsgesetz
Damit ein zentrales Sozialversicherungszentrum geschaffen werden kann, ist ein neues Einführungsgesetz zu den Bundesgesetzen über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und über die Invalidenversicherung (IV) nötig. Die Luzerner Regierung schickt den Entwurf bis Mitte Februar 2018 in die Vernehmlassung. Das Einführungsgesetz tritt voraussichtlich 2019 in Kraft und beinhaltet folgende Hauptpunkte:
- Das Sozialversicherungszentrum hat die Rechtsform einer öffentlich-rechtlichen Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit.
- Das Sozialversicherungszentrum koordiniert den Vollzug der AHV, der IV und weitere Aufgaben der AK-LU und der IV-LU. Es vollzieht die obligatorische Arbeitslosenversicherung und führt Aufgaben in den Bereichen Industrie- und Gewerbeaufsicht sowie Arbeitsvermittlung und Personalverleih aus.
- Dem Sozialversicherungszentrum werden die Durchführung der Prämienverbilligung, der Ergänzungsleistungen und die Führung der Stelle für ausstehende Prämien und Kostenbeteiligungen übertragen.
- Das Sozialversicherungszentrum gliedert sich in die AK-LU, die IV-LU und den Bereich Wirtschaft und Arbeit. Alle drei Bereiche vollziehen ihre Aufgaben selbständig. Die Schaffung weiterer Bereiche soll möglich sein.
- Als oberste Organe des Sozialversicherungszentrums werden ein Verwaltungsrat, eine Geschäftsleitung und eine Revisionsstelle eingesetzt. Der Verwaltungsrat und die Revisionsstelle sind gleichzeitig der Verwaltungsrat und die Revisionsstelle der AK-LU und der IV-LU.
- Die Geschäftsleitung besteht aus einem oder einer Vorsitzenden und den Direktorinnen und Direktoren der AK-LU, der IV-LU und des Bereichs Wirtschaft und Arbeit. Sie führt das Sozialversicherungszentrum und nimmt diejenigen Aufgaben wahr, die nach Bundesrecht oder Reglement nicht der AK-LU oder der IV-LU zur selbständigen Erledigung übertragen sind.
- Für das Personal gilt das Personalgesetz des Kantons Luzern. Das Sozialversicherungszentrum übernimmt die Arbeitsverhältnisse der AK-LU, der IV-LU und der wira-Mitarbeitenden.
Neubau birgt Sparpotenzial
Für das Sozialversicherungszentrum sind neue Räumlichkeiten vorgesehen, die durch die AK-LU erstellt und an das Sozialversicherungszentrum vermietet werden sollen. Die Mietkosten entfallen auf die einzelnen Bereiche.
Mit der Neuorganisation entstehen Sparmöglichkeiten. Zwischen 2019 und 2024 sollen Einsparungen von 5,3 Millionen Franken erreicht werden. Höhere noch zu berechnende Einsparungen sind ab 2025 geplant.
Die Vernehmlassungsunterlagen finden Sie hier.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]