ikr: Regierung harmonisiert Zulassungsvoraussetzungen für Chiropraktoren

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Vaduz (ots/ikr) – Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 06. November 2012 die Gesundheitsverordnung abgeändert. Durch die Verordnungsänderung werden die inländischen Zulassungsvoraussetzungen für Chiropraktoren an die schweizerischen Erfordernisse angeglichen.

Wie alle Gesundheitsberufe benötigen Chiropraktoren für die eigenverantwortliche Berufsausübung eine Bewilligung des Amtes für Gesundheit. Die Anforderungen an die Erteilung einer Berufsausübungsbewilligung als Chiropraktor waren bisher niedriger als in der Schweiz. Um ein Qualitätsgefälle zu Lasten Liechtensteins zu verhindern, hat die Regierung die Zulassungsvoraussetzungen mit denjenigen der Schweiz harmonisiert. Zukünftig haben Chiropraktoren in Liechtenstein somit dieselben Voraussetzungen zur eigenverantwortlichen Berufsausübung zu erfüllen, wie in der Schweiz.

Die bereits heute im Inland tätigen Chiropraktoren werden von der Abänderung nicht berührt, sie behalten ihre Zulassung nach bisherigem Recht. Darüber hinaus sollen Übergangsbestimmungen verhindern, dass aktuell in Ausbildung befindliche Personen von der Verordnungsänderung unzumutbar benachteiligt werden.

Der Verband Liechtensteiner Chiropraktoren begrüsst die Anpassung dezidiert und wurde in die Erarbeitung der Verordnungsänderung eingebunden.

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Über Leonard Wüst

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