Der Regierungsrat hat das Finanzdepartement ermächtigt, zu einer Änderung des Steuergesetzes eine Vernehmlassung durchzuführen. Hauptbestandteil der Vorlage ist die nach dem Scheitern der Unternehmenssteuerreform III neu aufgelegte Steuergesetzrevision 2017 des Bundes im Bereich der Dividendenbesteuerung. Die Besteuerung von Erträgen aus massgeblichen Beteiligungen des Privatvermögens soll im Kanton Luzern bereits ab 2019 mit 70 Prozent erfolgen. Zwar hat der Kantonsrat das dringlich erklärte Postulat P 433 von Gaudenz Zemp und Mitunterzeichnern über die konsequente Vertretung der Interessen des Kantons Luzern im Rahmen der Vernehmlassung zur Steuervorlage 2017, wonach der Regierungsrat beim Bund auf einen Dividendenbesteuerungssatz von 60 Prozent hinwirken soll, am 31. Oktober 2017 für erheblich erklärt. Aufgrund der Finanzperspektiven sollen aus Sicht der Regierung neben den bereits beschlossenen Leistungsminderungen auch ertragsseitige Verbesserungen zur Bereinigung der strukturellen Defizite in den nächsten Planjahren beitragen. Mit der Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens kann die breite politische Diskussion über die Erhöhung der Dividendenbesteuerung per 2019 geführt werden. Weiter sollen mit der Vorlage der Eigenbetreuungsabzug abgeschafft und der Fremdbetreuungsabzug erhöht werden. Insgesamt führen die geplanten Gesetzesänderungen zu jährlichen Mehreinnahmen von 8,5 Millionen Franken für den Kanton und 10,1 Millionen Franken für die Gemeinden. Die Unterlagen sind ab dem 9. November 2017 auf dem Internet aufgeschaltet. Die Vernehmlassung dauert bis zum 31. Januar 2018.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]