Lehrpersonen erhalten digitalen Arbeitsplatz

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Staatskanzlei des Kantons Luzern

Die Lehrpersonen der Kantonsschulen und Berufsfachschulen werden in ihrem Unterricht künftig auf persönlichen digitalen Endgeräten arbeiten. Sie können wählen, ob sie ein eigenes Gerät oder eines vom Kanton verwenden möchten. Die ersten Schulen erhalten die Ausrüstung im Frühjahr 2018. Finanziell bewegt sich die Anschaffung der Geräte im bisherigen Budgetrahmen.

An den Luzerner Schulen schreitet die Digitalisierung mit grossen Schritten voran: Seit 2016 sind an allen Kantons- und Berufsfachschulen drahtlose Netzwerke (WLAN) installiert. Damit ist ein flexibler und mobiler Einsatz von elektronischen Geräten möglich. Die entsprechende Botschaft über die Abrechnung der WLAN-Infrastruktur Pegasus (Persönliche Geräte ans Schulnetz) wird in diesen Tagen vom Kantonsrat verabschiedet. Das Vorhaben konnte mit einer Budgetunterschreitung von einer Million Franken abgeschlossen werden. Begleitet wird diese technische Aufrüstung mit einem pädagogischen Konzept, das den Lehrpersonen die Integration der digitalen Medien in den Unterricht ermöglicht.

Mobile Endgeräte statt feste Arbeitsplätze
Die Informatikstrategie des Bildungs- und Kulturdepartements sieht vor, dass an den Schulen mobile Endgeräte zunehmend die festen PC-Arbeitsplätze ablösen. Dies gilt für die Arbeitsplätze der Lehrpersonen wie auch für das Lehr- und Lernumfeld der Schülerinnen und Schüler. Die Nutzung von internetbasierten Anwendungen sowie die digitale Kommunikation und Zusammenarbeit der Lehrpersonen mit den Lernenden eröffnen verschiedene Möglichkeiten zur Integration der digitalen Medien im Schulbetrieb.

Die Geschäftsleitung des Bildungs- und Kulturdepartements hat beschlossen, ab Frühjahr 2018 die Lehrpersonen der Kantonsschulen und Berufsfachschulen entsprechend auszurüsten oder zu unterstützen. Den Lehrpersonen stehen zwei Optionen zur Auswahl: Sie können ein Kantonsgerät anfordern (COPE – corporate owned, personally enabled), das bereits fertig konfiguriert ist, alle notwendigen Programme enthält und in einem gesicherten Bereich die Installation von eigenen Programmen erlaubt. Der notwendige technische Support wird vollständig vom Kanton übernommen. Die zweite Variante besteht darin, dass die Lehrpersonen ihr eigenes, privates Gerät verwenden (BYOD – bring your own device) und dafür eine Spesenentschädigung von 300 Franken pro Jahr erhalten. Bei dieser Variante sind die Lehrpersonen selbst für den Kauf und Unterhalt verantwortlich. Eine technische Unterstützung durch den Kanton ist hier grundsätzlich nicht vorgesehen.

Bisheriger Kostenrahmen bleibt gleich
Mit der neuen Massnahme legt der Kanton Luzern optimale Grundlagen für den Einsatz digitaler Medien im Unterricht. Bildungsdirektor Reto Wyss: «Medien- und ICT-Kompetenzen gehören in der heutigen Informationsgesellschaft zu den Schlüsselqualifikationen und sind Voraussetzung für die Teilhabe an der Gesellschaft und Berufsmarktfähigkeit.» Mit der Umsetzung des Informatikkonzepts werden für die Luzerner Lehrpersonen und Lernenden gute Voraussetzungen geschaffen, um mit den Anforderungen der modernen Technologien Schritt zu halten. Die Ausrüstung der Lehrpersonen mit den digitalen Endgeräten sowie die Erarbeitung des technischen Konzepts werden in enger Zusammenarbeit mit der Dienststelle Informatik des Kantons durchgeführt.

Durch den Verzicht auf die bis anhin fest installierten Geräte in den Schul- und Vorbereitungszimmern und aufgrund des vermehrten BYOD Einsatzes können die geplanten Geräte für die Lehrpersonen sowie der benötigte IT-Support im bisherigen Budgetrahmen finanziert werden. Die jährlichen Kosten belaufen sich für die rund 1’500 Lehrpersonen der Kantonsschulen und Berufsfachschulen auf 450’000 Franken. Die Umstellung erfolgt innerhalb von zwei Jahren im Rahmen des ordentlichen kantonalen Geräteersatzes an den Schulen. Vorgesehen ist, die COPE-Geräte alle fünf Jahre zu ersetzen, wie dies bei allen vom Kanton zur Verfügung gestellten Geräten gehandhabt wird.

Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Schwerpunktes in der Luzerner Kantonsstrategie:

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