Kultur: Kanton schreibt Förderbeiträge 2018 aus

Spread the love

Staatskanzlei des Kantons Luzern

Der Kanton Luzern fördert das kulturelle Leben mit regelmässigen Ausschreibungen für Förderbeiträge. Die finanzpolitische Situation brachte 2017 Kürzungen im Bereich der selektiven Produktionsförderung mit sich, welche im Jahr 2018 dank Drittmitteln und Erträgen aus der Zusatzlotterie zu einem Grossteil aufgefangen werden können.

Der Kanton Luzern fördert ausgewiesene Kulturschaffende mit Förderbeiträgen. Diese werden im Wettbewerbsverfahren von einer fünfköpfigen Jury vergeben. Obwohl die finanzpolitische Situation auch im Jahr 2018 in der Kulturförderung erneut Kürzungen mit sich bringt, können diese dank einmaligen Zuwendungen des «Vereins zur Förderung der Freien Kulturszene Luzern» (FFK) und dank Mitteln aus Erträgen der Zusatzlotterie mit einer Übergangslösung grösstenteils aufgefangen werden.

Die kantonale Kulturförderung wird im Januar und Juni 2018 in den Hauptsparten «Musik», «Theater/Tanz» und «Freie und Angewandte Kunst» Ausschreibungen lancieren. Auf weitere Ausschreibungen (Publikationen, Verlagsförderung, Programme von Kulturveranstaltern, etc.) muss aufgrund der finanzpolitischen Situation weiterhin verzichtet werden.

Ausschreibungen im Januar 2018
Die ersten Ausschreibungen erfolgen im Januar 2018. Die 180’000 Franken, welche für die Ausschreibungen der selektiven Produktionsförderung im Januar 2018 zur Verfügung stehen, verteilen sich wie folgt auf die beiden Sparten «Musik» und «Theater/Tanz»:

• Zur Ausschreibung im Bereich «Musik» zugelassen ist das aktuelle Schaffen von Musikerinnen und Musikern in sämtlichen Bereichen der Sparte «Musik». Die Beiträge dieser Ausschreibung dienen der Veröffentlichung sowie den damit verbundenen Aufwänden für Promotion und Distribution. Total steht eine Summe von 60’000 Franken zur Verfügung.

• Die Beiträge der Ausschreibung im Bereich «Theater/Tanz» von insgesamt 120’000 Franken können für Produktionen von professionellen Theater- und Tanzschaffenden vergeben werden, die erstmals ab Juli 2018 aufgeführt werden.

Die Ausschreibungsunterlagen sind ab dem 12. Januar 2018 auf der Website der Kulturförderung verfügbar. Abgabetermin der Dossiers für die Teilnahme an der selektiven Förderung ist der 13. April 2018.

Im Juni 2018 erfolgen die zweiten Ausschreibungen in den Sparten «Musik», «Theater/Tanz», sowie für «Angewandte und Freie Kunst».

Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Schwerpunktes in der Luzerner Kantonsstrategie:

  • Lebendiger Kultur- und Sportkanton[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]