Luzerner Staatskanzlei
Strassenverkehrsamt: Papierrechnung wird kostenpflichtig
Ab 1. Januar 2018 wird für Papierrechnungen des Strassenverkehrsamtes ein Zuschlag von Fr. 1.50 erhoben. Der Regierungsrat hat eine entsprechende Änderung der Verordnung über den Gebührenbezug des Strassenverkehrsamtes beschlossen. Damit künftig die entstehenden Mehrkosten vermieden werden können, empfiehlt das Strassenverkehrsamt seinen Kunden die Anmeldung zur E-Rechnung im persönlichen E-Banking. Eine Änderung im Hinblick auf die Verkehrssteuer 2018 ist noch bis 30. Dezember 2017 möglich. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Strassenverkehrsamtes und unter folgendem Link.
| | Doppleschwand: neue Bushaltestelle Burgmatt | Die Haltestelle Burgmatt auf dem Gemeindegebiet Doppleschwand gewährt den Bewohnern des Gebiets Fontanne den Anschluss an den öffentlichen Verkehr. Die Sicherheit der Busbenutzer, hauptsächlich Schülerinnen und Schüler sowie Lernende, wird durch eine neue Bushaltestelle mit geschütztem Wartebereich auf der bergseitigen Strassenseite stark verbessert. Die Einmündung der Güterstrasse Fontanne und der Wartebereich werden durch ein neues Trottoir entlang der Einfahrt Fontannen talseitig sicher verbunden. Die Gesamtkosten betragen Fr. 185’000. Die Gemeinde Doppleschwand beteiligt sich mit einem Betrag von Fr. 25’000. | |
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| | Beiträge an die Volksschulen | Der Regierungsrat hat neue Vorgaben für die Berechnung der Beiträge des Kantons (Pro-Kopf-Beiträge) an die kommunalen Volksschulen beschlossen. Dabei kommt er einer Forderung des Kantonsrats nach, dem Kostenwachstum der Pro-Kopf-Beiträge entgegenzuwirken. Die Gemeinden dürfen bei den Betriebskosten der Volksschulen nur noch Leistungen anrechnen, die kantonal vorgegeben bzw. für die Schulen notwendig sind. Die Änderung der Volksschulbildungsverordnung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft. Die neue Berechnungsformel greift ab Kalenderjahr 2019 auf Basis der Betriebskostenrechnungen 2017. | |
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| | Hochschulen müssen Drittmittel offenlegen | Der Regierungsrat hat je eine Verordnung über die Offenlegung von Drittmitteln der Universität Luzern und der Pädagogischen Hochschule Luzern erlassen, welche am 1. Januar 2018 in Kraft treten. Im Geschäftsbericht sind künftig finanzielle Leistungen von Dritten von mehr als 500’000 Franken offenzulegen, sofern die beiden Hochschulen keine unmittelbare gleichwertige Gegenleistung zugunsten des Dritten erbringen und der Offenlegung keine schützenswerten Interessen entgegenstehen. Über einen Verzicht auf die Offenlegung bei schützenswerten Interessen entscheiden der Universitätsrat und der Rat der Pädagogischen Hochschule. | |
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| | Zell: Regierungsrat bewilligt Strassenbauprojekt | Der Regierungsrat bewilligt ein Strassenprojekt, das die Verkehrssicherheit bei der Kirche und im Bereich der Grastrocknungsanlage erhöht. Die Bushaltestelle «Zell Kirche» in Richtung Fischbach wird aufgehoben und durch die schon gebaute Fahrbahnhaltestelle bei der Gemeindeverwaltung ersetzt. Mit dem dadurch gewonnenen Platz lässt sich bei der Kirche und Schule eine Fussgängerquerung mit Mittelinsel realisieren. Diese Fussgängerüberquerung führt zu einer Verbesserung der Sicherheit. Zum Projekt gehört zudem die Erstellung bzw. Anpassung eines kombinierten Rad- und Gehweges. Das Strassenprojekt wird mit der Sanierung der ganzen Kantonsstrasse koordiniert. Die Kosten belaufen sich auf insgesamt Fr. 1’075’000, davon Fr. 190’000 für das Strassenprojekt und Fr. 885’000 für die Sanierung. |
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