Die von der «Luzerner Allianz für Lebensqualität» eingereichte Volksinitiative «Für eine hohe Bildungsqualität» fordert ein breites und qualitativ hochwertiges Bildungsangebot auf allen Schulstufen, das kommunal und regional verankert ist. Zudem soll auf sämtlichen Schulstufen auf Schulgebühren verzichtet werden. Die Kommission Erziehung, Bildung und Kultur (EBKK) des Luzerner Kantonsrates sieht die Forderungen grösstenteils bereits als erfüllt an. Sie lehnt die Initiative grossmehrheitlich ab und folgt somit dem Antrag des Regierungsrates.
Die Kommission Erziehung, Bildung und Kultur (EBKK) hat unter dem Vorsitz von Helene Meyer-Jenni (SP, Kriens) die Botschaft B 105 zur Volksinitiative «Für eine hohe Bildungsqualität» beraten. Die EBKK hat vorgängig eine überparteiliche Delegation des Initiativkomitees angehört. Eine grosse Mehrheit der Kommission ist der Auffassung, dass die vier Forderungen der Initiative entweder nicht sinnvoll oder bereits zu Genüge erfüllt sind.
Forderung 1: Lehrpersonen verfügen über notwendige Lehrerdiplome
Die Kommission verweist darauf, dass auf allen Schulstufen in der Regel nur Lehrpersonen unterrichten, welche über die nötige Ausbildung verfügen. Ausnahmen gibt es bei Kleinstpensen und IF-Lehrpersonen wegen Engpässen. Wie für die Initianten sind auch für die Kommission gute Rahmenbedingungen eine wichtige Grundlage zur Erreichung einer erhöhten Schulqualität. Die grosse Mehrheit der Kommission ist jedoch der Auffassung, dass es auch im Bildungsbereich immer ein Gleichgewicht zwischen Anspruch und angemessener Finanzierbarkeit braucht. Die Finanzen lassen zur Zeit keinen Spielraum zu, stellt die Kommission fest. Eine Kommissionsminderheit ist indes der Ansicht, dass der Lehrerberuf durch die vergangenen Sparpakete an Attraktivität verloren hat, etwa wegen der Arbeitszeiterhöhung. Auch die bevorstehende Pensionierungswelle bei den Lehrpersonen und die gesellschaftlichen Anforderungen werden Herausforderungen mit sich bringen.
Forderung 2: Keine Schulgelder auf der Sekundarstufe II
Die Kommission ist grossmehrheitlich der Auffassung, dass die deutlich kostenintensivere Ausbildung am Gymnasium oder an einer Fachmittelschule das erhobene Schulgeld rechtfertigt gegenüber der beruflichen Ausbildung, wo Lernende vor allem Kosten für persönliche Lehrmittel und Materialen tragen müssen. Härtefälle können zudem jederzeit aufgefangen werden. Der Kanton nimmt mit diesen Schulgeldern rund 1,9 Millionen Franken ein. In der aktuell angespannten Finanzlage sieht die grosse Mehrheit der Kommission keine Möglichkeit, wo die fehlenden Einnahmen kompensiert werden könnten. Eine Kommissionsminderheit sieht durch die Schulgelder die Chancengleichheit eingeschränkt und unterstützt eine Streichung.
Forderung 3: Breite duale Ausbildungspalette auf Sekundarstufe II
Nach Auffassung der Kommissionsmehrheit wird diese Forderung bereits heute erfüllt.
Forderung 4: Angebot der Volksschule und Sekundarstufe II ist kommunal und regional verankert
Auch hier sieht die Kommission mit grosser Mehrheit das Grundanliegen als bereits umgesetzt an und weist auf stetige Veränderungen hin. Eine Aufnahme dieser Forderung in die Kantonsverfassung würde verhindern, dass künftig eine politische Diskussion über Anpassungen, z. B. bei den Schulkreisen, stattfinden könnte. Im Weiteren weist die Kommission darauf hin, dass der Kanton Luzern bereits kleine Schulkreise und damit kurze Schulwege hat.
Kommission folgt Regierungsantrag
Die grosse Mehrheit der Kommission lehnt die Initiative ab und folgt dem Antrag des Regierungsrates zuhanden des Kantonsrates. Eine Kommissionsminderheit ist der Meinung, dass die Bildung zu stark finanziell gesteuert wurde. Aus Sorge unterstützt sie daher im präventiven Sinn die Initiative. Der Kantonsrat wird die Botschaft zur Volksinitiative «Für eine hohe Bildungsqualität im Kanton Luzern» voraussichtlich in der Januar-Session beraten.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]