Der Regierungsrat stimmt dem Schlussbericht «Strategie Landschaft Kanton Luzern» zu. Die Strategie liefert eine umfassende Analyse der Landschaftstypen im Kanton Luzern, legt Ziele und Handlungsschwerpunkte fest und beschreibt mögliche Massnahmen. Verbesserungspotenzial ortet der Bericht in der wenig gestalteten Siedlungslandschaft rund um Luzern, in der teilweise ungenügenden Sorgfalt bei Bauten oder in der ökologischen Vernetzung. Die massgeblichen Inhalte der Strategie werden bei der nächsten Revision in den kantonalen Richtplan aufgenommen.
Die Landschaft des Kantons Luzern ist ein Kapital für die Zukunft und ein wichtiges Element der Standortqualität. Eine strategische Betrachtung zur Entwicklung der Landschaft im Kanton Luzern fehlte aber bislang. Der Bund forderte den Kanton deshalb auf, eine entsprechende Gesamtbetrachtung zu erarbeiten und bei Bedarf Massnahmen im kantonalen Richtplan vorzusehen. Die nun vorliegende «Strategie Landschaft Kanton Luzern» ist ein wichtiger Schritt zur Erfüllung dieses Auftrags. Die Strategie liefert eine präzise und umfassende Analyse der Landschaftstypen im Kanton Luzern, legt Ziele und Handlungsschwerpunkte fest und beschreibt mögliche Massnahmen.
Grosser Handlungsbedarf, um Qualität zu halten
Der schonende Umgang mit der Landschaft ist ein Grundauftrag aus dem Raumplanungsrecht. In den vergangenen Jahrzehnten hat der Druck auf die Landschaft stark zugenommen. Grossen Handlungsbedarf ortet der Bericht darin, die charakteristischen Natur- und Kulturelemente der Landschaft zu sichern und bestehende Landschaftswerte zu stärken. Ohne ein zielgerichtetes und durch den Kanton gesteuertes Vorgehen kann die Qualität und damit auch ein bedeutender Teil der Standortqualität nicht gehalten werden. Die wichtigsten Forderungen aus dem Bericht sind:
– Wenig gestaltete Siedlungslandschaft rund um Luzern: Ein grosser Handlungsbedarf besteht rund um Luzern. Die Siedlungslandschaft erstreckt sich wenig gestaltet in die verschiedenen Talschaften. Diese Entwicklung ist zu bremsen und in geordnete Bahnen zu lenken. Unbebaute Gebiete sollen freigehalten, Siedlungen in ihrer Ausdehnung begrenzt und Neubauten ausserhalb der Bauzonen nur im Ausnahmefall bewilligt werden.
– Teilweise ungenügende Sorgfalt beim Bauen: Insbesondere bei grossen Infrastrukturbauten ist beim Bauen auf die gestalterische Qualität zu achten. Bei der Standortwahl und der Linienführung ist die Landschaftsqualität zu berücksichtigen. Traditionelle Bauten sollen sorgfältig erneuert werden und das baukulturelle Erbe erhalten bleiben. Bauten ausserhalb der Bauzone haben sich möglichst gut in die Landschaft einzugliedern.
– Verbesserungen bei der ökologischen Vernetzung gefordert: Weil die Landschaften in den vergangenen Jahrzehnten stark fragmentiert worden sind, fehlen durchgehende Hecken, Grünflächen und Vernetzungselemente. Solche sind wertvoll für die Fauna und Flora und werden von der Bevölkerung als besonders attraktiv und identitätsstiftend wahrgenommen.
– Gestaltung der Ufer fördern: Gewässer sind prägende Landschaftselemente und attraktive Erholungsgebiete. Die naturnahe Gestaltung der Ufer und Gewässer ist zu fördern.
Umsetzung im kantonalen Richtplan
Der Strategiebericht wurde unter der Leitung des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartements erarbeitet. Die wichtigsten Inhalte der Strategie Landschaft werden bei der nächsten Revision in den kantonalen Richtplan aufgenommen. In der Folge können Massnahmen aus der Strategie grundeigentümerverbindlich im Nutzungsplanverfahren, im Baubewilligungsverfahren und beim Erlass weiterer raumrelevanter Entscheide umgesetzt werden.
Anhang
Strategie Landschaft Luzern
Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Schwerpunktes in der Luzerner Kantonsstrategie:
- Perspektiven für die Regionen[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]