Verordnung zum Gesetz über die Berufsbildung und die Weiterbildung angepasst

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Staatskanzlei des Kantons Luzern

Der Regierungsrat hat eine Änderung der Verordnung zum Gesetz über die Berufsbildung und die Weiterbildung (SRL Nr. 432) per 1. August 2018 beschlossen, wonach die Schulleitungen den bilingualen Unterricht an den Luzerner Berufsfachschulen unter bestimmten Bedingungen für Lernende für obligatorisch erklären können. Damit soll das Erlernen einer zweiten Sprache und somit auch die berufliche Integration in eine zunehmend globalisierte Arbeitswelt gefördert werden. Der bilinguale Unterricht in Deutsch und Englisch wurde an den Luzerner Berufsfachschulen vor rund neun Jahren eingeführt. Was ursprünglich als Pilotprojekt begann, hat sich unterdessen etabliert: Aktuell besuchen rund zehn Prozent aller Lernenden freiwillig eine bilinguale Klasse.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]