Luzern führt elektronische Stimmenzählung ein

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Staatskanzlei des Kantons Luzern

Das Erfassen und Auszählen von Stimmzetteln bei Abstimmungen in den Urnenbüros wird künftig elektronisch möglich sein. Vor allem grosse Gemeinden können so Abstimmungen effizienter und kostensparender durchführen. Der Regierungsrat hat die entsprechende Verordnung verabschiedet. Sie soll am 15. April 2018 in Kraft treten.

Bei Abstimmungen setzen die Städte und Gemeinden im Kanton Luzern seit längerem auf technische Hilfsmittel wie Banknotenzählmaschinen oder Präzisionswaagen. Diverse grosse Städte in anderen Kantonen sind mit dem sogenannten E Counting bereits einen Schritt weiter: Das Erfassen und Auszählen der Stimmzettel geschieht elektronisch. Dabei werden maschinenlesbare Stimmzettel gescannt und anschliessend am Computer ausgewertet und ausgezählt. Nach Abschluss der Auszählung kann mit Hilfe der Software die korrekte Auswertung jedes einzelnen Stimm- oder Wahlzettels überprüft werden. Die Nachvollziehbarkeit der abgegebenen Stimmen ist somit jederzeit sichergestellt.

E-Counting im Kanton Luzern ab 15. April 2018 möglich
Damit das elektronische Erfassen und Auszählen für Abstimmungen über Sachgeschäfte im Kanton Luzern eine rechtliche Grundlage erhält, hat der Regierungsrat im vergangenen Herbst bei den politischen Parteien und den Gemeinden einen Verordnungsentwurf in Vernehmlassung gegeben. Generell stiess die neue «Verordnung über die elektronische Erfassung und Auszählung von Stimmzetteln bei Abstimmungen» auf positive Resonanz. Sowohl die Gemeinden wie auch die Parteien haben in ihren Rückmeldungen zahlreiche Vorschläge unterbreitet. In der Folge wurde die Verordnung angepasst sowie für die Gemeinden eine Checkliste für das E-Counting-Betriebskonzept ausgearbeitet.

Gemäss bundesrechtlicher Vorschriften muss die Verordnung von der Bundeskanzlei genehmigt werden.Vorbehältlich dieser Genehmigung soll die Verordnung per 15. April 2018 in Kraft treten.

Elektronisch oder manuell – die Gemeinden haben die Wahl
Die Gemeinden sind ab Inkrafttreten der Verordnung frei, E-Counting für Abstimmungen einzuführen oder weiterhin nach gewohnter Praxis die Stimmzettel zu erfassen und auszuzählen. Wahlen werden nach wie vor nach den herkömmlichen Methoden ausgezählt. Bei der Einführung von E-Counting für Abstimmungen müssen die Gemeinden rechtzeitig vor dem erstmaligen Einsatz beim Justiz- und Sicherheitsdepartement (JSD) ein Gesuch einreichen und insbesondere die technischen und organisatorischen Abläufe sowie die Massnahmen zur Gewährleistung der Datensicherheit nachweisen.

Ankreuzen statt «Ja» oder «Nein»
Ein Umdenken erfordert E-Counting auch bei den Stimmenden. Die Abstimmungsfragen auf den elektronisch lesbaren Stimmzetteln sind nicht mit «Ja» oder «Nein» zu beantworten, sondern durch Ankreuzen des entsprechenden Antwortfeldes. Nur so kann der Scanner den Stimmzettel lesen. Werden beim manuellen Erfassen und Auszählen heute für die Abstimmungen auf den drei Staatsebenen drei unterschiedliche Stimmzettel verwendet, so findet mit dem elektronischen Erfassen eine Vereinfachung statt. Damit E-Counting seine Vorteile – vereinfachtes und beschleunigtes Auszählen der Stimmen – ausspielen kann, werden eidgenössische, kantonale und kommunale Abstimmungen auf einem Stimmzettel aufgeführt und die Abstimmungsfragen fortlaufend nummeriert. Insbesondere grosse Gemeinden können mit E-Counting die Abstimmungen effizienter durchführen und dadurch Kosten einsparen.

Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Schwerpunktes in der Luzerner Kantonsstrategie:

  • Gestalteter Gesellschaftswandel[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]