Kurzprotokoll der März-Session: Kantonsrat lehnt Volksinitiative ab

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Staatskanzlei des Kantons Luzern

Der Luzerner Kantonsrat lehnt die Volksinitiative «Vorwärts mit dem öffentlichen Verkehr» ab. Weiter hat er am ersten Tag der März-Session den öV-Bericht 2018 bis 2021 zur Kenntnis genommen und die Teilrevision des kantonalen Waldgesetzes beschlossen.Hintergrund der Revision ist der Nachvollzug von Bundesrecht in den Bereichen Waldschutz und Arbeitssicherheit.

Am ersten Tag der März-Session 2018 hat der Luzerner Kantonsrat unter anderem folgende Geschäfte behandelt:

– Der Kantonsrat hat der Änderung des kantonalen Waldgesetzes in 2. Beratung mit 102 zu 0 Stimmen zugestimmt. Hintergrund der Revision ist der Nachvollzug von Bundesrecht in den Bereichen Waldschutz und Arbeitssicherheit. Zudem sind neue Aufgaben für die Regionalen Organisationen vorgesehen. Parallel dazu wird der kantonale Forstdienst neu organisiert. Unter anderem wird die Zahl der Forstreviere von 16 auf 12 reduziert.

– Die Volksinitiative «Vorwärts mit dem öffentlichen Verkehr» verlangt, dass das Angebot und die Investitionen für den öffentlichen Verkehr über einen neuen staatlichen Fonds finanziert werden. Gemäss Initiativtext soll der Fonds mit Einlagen von jährlich mindestens 60 Millionen Franken geäufnet werden. Die grosse Mehrheit des Luzerner Kantonsrates (84 zu 22 Stimmen) lehnt die Initiative ohne Gegenvorschlag ab, da sich das heutige System der Aufgabenteilung und öV-Finanzierung bewährt hat. Das Parlament folgte mit seinem Entscheid dem Antrag des Regierungsrates.

– Der Kantonsrat hat den Entwurf zum öV-Bericht 2018 – 2021 zur Kenntnis genommen. Der Bericht legt die Strategie für den öffentlichen Verkehr bis ins Jahr 2021 fest. Er knüpft an die bisherige Strategie an, berücksichtigt aber auch künftige gesellschaftliche und technologische Entwicklungen. Vorgesehen sind rund 80 Massnahmen, wie weitere Bushubs für die Agglomeration, der Ausbau des RBus-Systems und die Verlängerung der S-Bahn S61 nach Willisau.

Revision Steuergesetz
– Der Regierungsrat soll eine Revision des Steuergesetzes einleiten. Mit dieser soll zeitnah die Anschlussgesetzgebung zur Steuervorlage 17 (SV17) des Bundes geschaffen werden. Der Kantonsrat hat eine entsprechende Motion erheblich erklärt. Die Steuerstrategie soll massvoll justiert und die anhaltende Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben reduziert werden. Etwa durch die Anpassung von Tarifen und Abzügen sollen natürliche wie auch juristische Personen ihren Beitrag zu den fehlenden Einnahmen leisten. Mit der Erheblicherklärung ist das Parlament dem Antrag des Regierungsrates gefolgt.

Weiter hat der Kantonsrat eine Motion teilweise erheblich erklärt, die Anpassungen im kantonalen Steuergesetz vorsieht. Eine eigentliche Totalrevision des Steuergesetzes, wie sie die Motion forderte, lehnte der Regierungsrat in seiner Stellungnahme jedoch ab. Der Kantonsrat folgte mit seinem Entscheid der Regierung.

Die März-Session des Luzerner Kantonsrats wird morgen Dienstagvormittag, 20. März 2018, fortgesetzt. Das Parlament wird verschiedene parlamentarische Vorstösse behandeln. Die Session vom Nachmittag wurde abgesagt. Die Sessionsübersicht finden Sie unter folgendem Link.

Anhang
Kurzprotokoll Stand 19. März 2018
Neu eröffnete parlamentarische Vorstösse[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]