Kurzprotokoll Kantonsrats-Session: Konzept zum Flussschwimmen an der Reuss wird geprüft

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Luzerner Staatskanzlei

Immer mehr Personen baden in der Reuss. Um den Gefahren des Flussschwimmens besser Einhalt zu gebieten, soll eine einheitliche Beschilderung geprüft werden. Am zweiten und letzten Tag der März-Session hat der Kantonsrat ein entsprechendes Postulat teilweise erheblich erklärt.

Am zweiten Tag der März-Session 2018 hat der Luzerner Kantonsrat unter anderem folgende Geschäfte behandelt:

Der Kantonsrat hat ein Postulat zum Flussschwimmen mit 70 zu 35 Stimmen teilweise erheblich erklärt. Damit soll eine einheitliche Beschilderung entlang der Reuss geprüft werden. Hintergrund ist, dass seit der Eröffnung der Freizeitanlage Reusszopf und der Sommerbar Nordpol in Reussbühl mehr Personen in der Reuss baden. Der Regierungsrat schreibt in seiner Stellungnahme: «Auch wenn es nicht Staatsaufgabe ist, im Rahmen eines Hochwasserschutz- und Revitalisierungsprojekts Konzepte für eine bestimmte Freizeitaktivität auf einem Gewässerabschnitt zu erarbeiten, sind wir bereit, entsprechende Überlegungen unter Einbezug der verantwortlichen Anstössergemeinden, der für die Signalisation zuständigen kantonalen Behörden und auch allfälliger Interessenvertretungen zu koordinieren.» Der Kantonsrat folgte mit seinem Entscheid dem Antrag des Regierungsrates.

Weiter hat das Parlament ein Postulat teilweise erheblich erklärt, welches verlangt, dass das Energieförderprogramm auf seine Wirksamkeit hin überprüft und angepasst wird. Auch sollen genügend finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden.

Parlament lehnt öV-Initiative ab
Bereits gestern hat der Kantonsrat diverse Sachgeschäfte behandelt. Er hat der Änderung des kantonalen Waldgesetzes in 2. Beratung mit 102 zu 0 Stimmen zugestimmt. Hintergrund der Revision ist der Nachvollzug von Bundesrecht in den Bereichen Waldschutz und Arbeitssicherheit.

Zudem hat das Parlament den Entwurf zum öV-Bericht 2018–2021 zur Kenntnis genommen – der die Strategie für den öffentlichen Verkehr bis ins Jahr 2021 festlegt – und die Volksinitiative «Vorwärts mit dem öffentlichen Verkehr» abgelehnt. Diese verlangt, dass das Angebot und die Investitionen für den öffentlichen Verkehr über einen neuen staatlichen Fonds finanziert werden. Gemäss Initiativtext soll der Fonds mit Einlagen von jährlich mindestens 60 Millionen Franken geäufnet werden.

Alle Entscheide der März-Session finden Sie unter den Abstimmungsresultaten.

Anhang
Kurzprotokoll
Neu eröffnete parlamentarische Vorstösse[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]