Der Bundesrat hat am Mittwoch die Steuervorlage 17 (SV17) vorgestellt. Es bestätigt sich, dass der Kanton Luzern nach den Steuergesetzrevisionen 2005, 2008 und 2011 für die Umsetzung der SV17 gut positioniert ist. Luzern will mit seiner Anschlussgesetzgebung das Gewinnsteuerniveau tief halten und die Ersatzmassnahmen, falls überhaupt, nur sehr zögerlich einführen. Der Luzerner Finanzdirektor Marcel Schwerzmann erachtet die Reform des Schweizer Unternehmersteuerrechts als dringend erforderlich und unterstützt die SV17.
Im Februar 2017 ist die Unternehmenssteuerreform III (USR III) in der Volksabstimmung gescheitert. Der Bundesrat hat mit der SV17 eine abgespeckte Version des ursprünglichen Gesetzgebungsprojektes vorgelegt und den geäusserten Kritikpunkten Rechnung getragen. Finanzdirektor Marcel Schwerzmann zeigt sich erfreut, dass die Botschaft des Bundesrates zur SV17 einen erhöhten Anteil an der direkten Bundessteuer von 21,2 Prozent vorsieht.
Geplante Umsetzung im Kanton Luzern
Im Rahmen der Steuergesetzrevision 2011 hat der Kanton Luzern die Unternehmenssteuern bereits auf den schweizweit tiefsten Satz gesenkt. Dadurch hat der Kanton Luzern die wesentlichste Massnahme der SV17 bereits vor Jahren vorweggenommen. Er sieht deshalb keinen Handlungsbedarf für eine Tarifsenkung bei der Gewinnsteuer, selbst dann nicht, wenn einzelne Kantone einen leicht tieferen Steuersatz als jenen des Kantons Luzern anstreben. Die mit den Steuergesetzrevisionen 2005, 2008 und 2011 verfolgte Steuerstrategie macht sich nun bezahlt.
Patentbox zehn Prozent Entlastung
Wenig Handlungsbedarf ortet das Luzerner Finanzdepartement bei den Patentboxen. Gegenüber dem übrigen Gewinn sollen maximale Ermässigungen von zehn Prozent aus Patenten möglich sein. Im Bereich von Forschungs- und Entwicklungsabzügen sieht der Vorsteher des Finanzdepartements keinen direkten Handlungsbedarf und will auf höhere Abzüge verzichten. Handlungsbedarf ortet er hingegen bei den Kapitalsteuern. Diese erweisen sich laut Marcel Schwerzmann als eigentliche Achillesverse der Vorlage. Aus der Botschaft des Bundesrates ist ersichtlich, dass die meisten Kantone Massnahmen bei der Kapitalsteuer vorsehen. Das Finanzdepartement wird den Bedarf vertieft analysieren und dem Regierungsrat gezielte Massnahmen vorschlagen.
Ab 2024 Mehrerträge beim Nationalen Finanzausgleich
Die vorgesehenen Änderungen beim nationalen Finanzausgleich (NFA) werden auf den Kanton Luzern positive Effekte haben. Die Forderung, die Gewinne der Unternehmen in der Berechnung des Ressourcenindexes stark reduziert zu berücksichtigen (Zeta-Faktor), führen bei gleichbleibendem Ressourcenpotential zu einem tieferen Ressourcenindex. Damit wird das System wieder gerechter und die Tendenz wirkt sich für den Kanton Luzern mit der Umsetzung der SV17 positiv aus.
Bundeslösung bei Dividendenbesteuerung wird unterstützt
Die Dividendenbesteuerung bei 70 Prozent anzusetzen, ist nach Überzeugung des Luzerner Regierungsrates der korrekte Satz. Entschieden wird dies allerdings durch die Eidgenössischen Räte, der Kanton Luzern wird die Bundeslösung nachvollziehen. Eine allfällige direkte Beteiligung der Gemeinden aus Geldern der SV17 ist für das Luzerner Finanzdepartement kein Thema. Die Entflechtung der Finanz- und Aufgabenströme zwischen Kanton und Gemeinden erfolgt unabhängig von der SV17 im bereits laufenden Projekt «Aufgaben- und Finanzreform 18» (AFR 18).[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]