Der Bundesrat will das Nationalstrassenprojekt «Bypass Luzern» wie geplant ab 2025 bauen und dieses mit dem Ausbauschritt 2019 finanzieren. So hält er es in seinem Vernehmlassungsentwurf zur Weiterentwicklung der Nationalstrassen fest. Der Kanton Luzern ist erfreut, dass der Bundesrat das Projekt vorwärtstreibt. Zusammen mit dem kantonalen Vorhaben «Spange Nord und Massnahmen für den ÖV» verbessert das Bypass-Projekt die Erreichbarkeit der Zentralschweiz und der Agglomeration Luzern markant.
Der Bundesrat will das Nationalstrassenprojekt «Bypass Luzern» wie geplant ab 2025 realisieren. Die Finanzierung soll mit dem Nationalstrassen-Ausbauschritt 2019 sichergestellt werden. Der Kanton Luzern nimmt den entsprechenden Vernehmlassungsentwurf erfreut zur Kenntnis. Dass der Bundesrat das Projekt vorwärtstreibt, entspricht den Zielen des Kantons Luzern vollumfänglich. Der Bypass Luzern ist im kantonalen Richtplan, im Agglomerationsprogramm Luzern und in sämtlichen dazugehörigen Planungs- und Steuerungsinstrumenten des Kantons verankert.
Gut erreichbare Zentralschweiz dank Bypass Luzern
Auch die übrigen Zentralschweizer Kantone unterstützen eine rasche Realisierung des Bypass Luzern. Zusammen mit dem kantonalen Vorhaben «Spange Nord und Massnahmen für den öffentlichen Verkehr» verbessert das Bypass-Projekt die Erreichbarkeit der Zentralschweiz und der Agglomeration Luzern markant. Bereits heute stossen die Autobahnen A 2 und A 14 im Raum Luzern an ihre Kapazitätsgrenzen. Bis 2030 dürfte der Verkehr im Reussport-Tunnel von heute rund 95’000 auf täglich über 110’000 Fahrzeuge ansteigen. Während der Bypass Luzern die Leistungsfähigkeit des Nationalstrassennetzes im Raum Luzern bzw. auf der Nord-Süd-Achse gewährleistet, entlastet die Spange Nord Stadt und Agglomeration Luzern vom Verkehr und schafft da Platz für den öffentlichen Verkehr.
Da der Bypass Luzern und die Spange Nord mitsamt den Massnahmen für den öffentlichen Verkehr nur gemeinsam ihren vollen Nutzen entfalten, sind die Vorhaben – als Gesamtsystem Bypass Luzern – inhaltlich und zeitlich eng aufeinander abgestimmt. Der Regierungsrat treibt die weitere Planung der Spange Nord und der Massnahmen für den öffentlichen Verkehr deshalb mit einem Sonderkredit voran. Der Kantonsrat wird nächstens über den Sonderkredit befinden.
Strassen- und Schieneninfrastruktur ausbauen
Der Kanton Luzern begrüsst in seiner Stellungnahme zur Weiterentwicklung der Nationalstrassen ausserdem, dass der Bundesrat sowohl die Strassen- als auch die Schieneninfrastruktur ausbauen will. Das entspricht den Forderungen der Zentralschweizer Kantone zum Durchgangsbahnhof, dem zweiten grossen Mobilitätsprojekt im Kanton Luzern.
Die Zentralschweizer Kantone verlangen in ihrer Stellungnahme zum Bahnausbauschritt 2030/35, dass der Bund die Planung des Durchgangsbahnhofs sofort aufnimmt und vollständig finanziert. Weiter fordern sie, dass der Zimmerberg-Basistunnel II im Ausbauschritt 2030/35 projektiert und realisiert wird und eine für die Kantone tragbare Vorfinanzierung der Projekte möglich ist. Der Kanton Luzern fordert in seiner Vernehmlassungsantwort zudem, dass der Durchgangsbahnhof im kommenden Ausbauschritt zumindest mit einer ersten Etappe realisiert wird.
Anhang
Stellungnahme des Kantons Luzern zum strategischen Entwicklungsprogramm Nationalstrassen
Stellungnahme des Kantons Luzern Agglomerationsprogramm der dritten Generation
Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Schwerpunktes in der Luzerner Kantonsstrategie:
- Leistungsfähige Verkehrssysteme[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]