Der Regierungsrat senkt den Beitragssatz der Familienausgleichskasse des Kantons Luzern per 1. Januar 2019 von 1,45 Prozent auf 1,35 Prozent des AHV-pflichtigen Einkommens. Von dieser Senkung betroffen sind die bei der Familienausgleichskasse des Kantons Luzern angeschlossenen Arbeitgeber und Selbstständigerwerbenden.