Beitragssatz der Familienausgleichskasse gesenkt

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Staatskanzlei des Kantons Luzern

Der Regierungsrat senkt den Beitragssatz der Familienausgleichskasse des Kantons Luzern per 1. Januar 2019 von 1,45 Prozent auf 1,35 Prozent des AHV-pflichtigen Einkommens. Von dieser Senkung betroffen sind die bei der Familienausgleichskasse des Kantons Luzern angeschlossenen Arbeitgeber und Selbstständigerwerbenden.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]