travail suisse: Bundesrat muss Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge erhöhen

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Bundesrat muss Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge erhöhen

Bern (ots) – Noch im November wird der Bundesrat die Höhe des Mindestzinssatzes für 2013 festlegen. Die Performance der Pensionskassen hat sich 2012 sehr positiv entwickelt. Der Bundesrat muss nun dieser Entwicklung Rechnung tragen und den Mindestzinssatz für 2013 vom derzeitigen Allzeittief von 1.5 Prozent auf mindestens 2 Prozent anheben. Dies fordert Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband von 170’000 Arbeitnehmenden, zusammen mit anderen Arbeitnehmerorganisationen in einem Brief an den zuständigen Bundesrat Alain Berset.

Der Mindestzinssatz des Alterssparguthabens in der 2. Säule hat sich gemäss Gesetz auf die „Entwicklung marktgängiger Anlagen“ zu stützen. Für 2012 wurde der Mindestzinssatz auf einen historischen Tiefststand von 1.5 Prozent festgelegt. Dies obwohl die massgebenden Pensionskassenindizes und die Performance der Pensionskassen in diesem Jahr klar nach oben zeigen. Beim Mindestzinssatz handelt es sich um eine kurzfristige Grösse, die an die jeweilige Entwicklung der Finanzmärkte angepasst werden kann. Angesichts der Erholung der Aktienmärkte und der guten Ertragslage der Immobilien muss der Bundesrat den Mindestzinssatz jetzt im Hinblick auf 2013 deutlich anheben.

Travail.Suisse hat den zuständigen Bundesrat Berset zusammen mit anderen Arbeitnehmerorganisationen in einem Brief aufgefordert, die aktiv Versicherten 2013 mit einem höheren Mindestzinssatz an den positiven Erträgen zu beteiligen. Der Mindestzinssatz soll auf mindestens 2 Prozent angehoben werden. Dies als positives Signal und als notwendiges Bekenntnis für eine leistungsfähige zweite Säule. Das ist angesichts der Jahresperformance von rund 6 bis 7 Prozent immer noch sehr vorsichtig und trägt der Ungewissheit um die Zukunft des Euro und bezüglich wirtschaftlicher Entwicklung genügend Rechnung. Die Beibehaltung auf dem aktuellen Tiefststand von 1.5 Prozent hingegen würde von den Arbeitnehmenden nicht verstanden, die Berechtigung des kollektiven Zwangssparens in der beruflichen Vorsorge in Frage stellen und einseitig den Interessen der Versicherungswirtschaft Rechnung tragen.

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Über Leonard Wüst

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