Die Vernehmlassung zur Errichtung eines Sozialversicherungszentrums ist abgeschlossen. Die überwiegende Mehrheit der Adressaten begrüsst grundsätzlich die Errichtung eines Sozialversicherungszentrums an einem Ort. Lediglich die Grünliberalen und eine Gemeinde lehnten diesen Vorschlag ab. Aufgrund der Antworten setzte sich die Projektgruppe insbesondere noch einmal mit dem Einsparpotenzial auseinander. Die Erläuterungen wurden in der Botschaft ergänzt. Nun ist der Kantonsrat an der Reihe. Er befindet Mitte Juni in erster Lesung und im September in zweiter Lesung darüber.
Im November 2017 beauftragte der Regierungsrat das Gesundheits- und Sozialdepartement, eine Vernehmlassung zur Errichtung eines Sozialversicherungszentrums durchzuführen. Die Vernehmlassungsunterlagen umfassten einen Entwurf mit folgendem Inhalt:
• Neues, kantonales Einführungsgesetz zur AHV/IV
• Bericht mit Ausführungen zur Zusammenführung der AK-LU, der IV-LU und zur Auslagerung der Aufgaben der Dienststelle wira
• Erläuterungen zu den vorgeschlagenen Gesetzesbestimmungen
Hoher Rücklauf
Der Rücklauf der Antworten war hoch. Die überwiegende Mehrheit der Adressaten begrüsste grundsätzlich die Errichtung eines Sozialversicherungszentrums an einem Ort. Lediglich die Grünliberalen und eine Gemeinde lehnten diesen Vorschlag ab. Die Antworten enthielten Bemerkungen zu folgenden Hauptpunkten: Auslagerung der Aufgabenbereiche der Dienststelle wira, mögliches Einsparpotenzial, Fragen zum Verwaltungsrat, zu den AHV-Zweigstellen, den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren und Gemeindearbeitsämtern, zum Personalrecht, zum Datenschutz sowie zur Ausrichtung von Beiträgen aus dem Arbeitslosenhilfsfonds.
Die CVP, die FDP, die SP, die Regionalkonferenzen Luzern und Willisau des VLG-Bereichs Gesundheit und Soziales, der VPOD, der Luzerner Gewerkschaftsbund sowie eine Anzahl Gemeinden erachteten insbesondere das von der Projektgruppe geschätzte Einsparpotenzial als sehr hoch. Aufgrund dessen setzte sich die Projektgruppe noch einmal damit auseinander. Die entsprechenden Erläuterungen sind nun in der Botschaft ergänzt.
Es wird davon ausgegangen, dass dank der Errichtung eines solchen Zentrums in den Jahren 2019 bis 2024 Einsparungen von schätzungsweise 5,3 Millionen Franken erzielt werden können; ab dem Jahr 2025 wird das Einsparpotenzial mit geschätzten 4,8 Millionen Franken pro Jahr beziffert, wovon der Kanton mit 1 Million Franken profitiert.
Der Kantonsrat befindet am 18./19. Juni in erster Lesung und im September 2018 in zweiter Lesung darüber. Das neue Zentrum soll am 1. Januar 2019 den Betrieb aufnehmen.
Wie zahlreiche Beispiele in anderen Kantonen zeigen, ist ein Zusammenschluss in einem Sozialversicherungszentrum nichts Neues. Besichtigungen der Sozialversicherungsanstalten der Kantone Zürich und St. Gallen haben unter anderem ergeben, dass diese Form von Zusammenarbeit geeignet ist, die Kundennähe zu verbessern und Einsparungen zu erzielen. Weiter wird in einem Bericht des Bundes explizit darauf hingewiesen, dass dem Bedürfnis der Kantone nach einem Kompetenzzentrum für Sozialversicherungen grundsätzlich Rechnung getragen werden soll.
Das neue Sozialversicherungszentrum soll unter anderem – ähnlich einer organisatorischen Holding – die Klammer um die AK-LU und der IV-LU bilden und die Tätigkeiten koordinieren, die die Bundesgesetzgebung ausdrücklich überträgt. Dabei sollen die AK-LU und die IV-LU formelle und unabhängige Durchführungsstellen bleiben.
Geschäftsleitung leitet das Zentrum
Das Zentrum wird mit dem Erlass des neuen Gesetzes errichtet. Es handelt sich um eine öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit. Die operative Führung des Sozialversicherungszentrums soll durch eine Geschäftsleitung wahrgenommen werden. Diese setzt sich zusammen aus den bundesrechtlich vorgeschriebenen Leitern oder Leiterinnen der AK-LU und der IV-LU sowie dem Leiter oder der Leiterin des Geschäftsfeldes Wirtschaft und Arbeit. Je nach Grösse des Sozialversicherungszentrums soll der Verwaltungsrat weitere Personen als Mitglieder der Geschäftsleitung bezeichnen können.
Für die strategische Führung des Sozialversicherungszentrums soll als Nachfolgeorgan der beiden Aufsichtskommissionen der AK-LU und der IV- LU neu ein Verwaltungsrat zuständig sein. Vorgesehen ist, dass dieser die direkte Aufsicht über das Sozialversicherungszentrum wahrnimmt, soweit nicht das Bundesrecht oder das kantonale Recht etwas Anderes vorschreiben. Drei der Geschäftsfelder sollen im Gesetz festgelegt werden. Es sind dies die AK-LU, die IV-LU und das Geschäftsfeld Wirtschaft und Arbeit.
Regierungsrat hat weiterhin die Oberaufsicht
Der Regierungsrat soll wie bis anhin die Oberaufsicht über das Sozialversicherungszentrum haben, soweit keine direkte Aufsicht des Bundes besteht.
Das neue Sozialversicherungszentrum wird schätzungsweise 574 Mitarbeitende und rund 20 Lernende umfassen. Es wird ungefähr 2,2 Milliarden Franken Leistungen ausrichten. Der Personalaufwand wird sich auf geschätzte 50 Millionen Franken belaufen.
Für das Personal des neuen Sozialversicherungszentrums soll grundsätzlich das Gesetz über das öffentlich-rechtliche Arbeitsverhältnis vom 26. Juni 2001 gelten.
Anhang
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