Initiative «Für eine sichere Gesundheitsversorgung im ganzen Kanton Luzern»: Zwei Forderungen lehnt die Regierung vehement ab

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Staatskanzlei des Kantons Luzern

Die Luzerner Stimmbevölkerung stimmt am 10. Juni über die Volksinitiative «Für eine sichere Gesundheitsversorgung im ganzen Kanton Luzern» ab. Der Regierungsrat des Kantons Luzern und der Kantonsrat lehnen die Initiative ohne Gegenvorschlag ab. An der Medienkonferenz vom 9. Mai warnte Regierungspräsident Guido Graf eindringlich vor der Annahme der Initiative: «Diese Initiative schadet unserer Gesundheitsversorgung. Dies ist das Gegenteil von dem, was die Initianten vermutlich wollen.»

Das Komitee «Luzerner Allianz für Lebensqualität» hat im November 2016 eine Volksinitiative eingereicht. Der Titel lautet: «Für eine sichere Gesundheitsversorgung im ganzen Kanton Luzern». Im Kantonsrat wurde die Initiative mit 93 zu 23 Stimmen klar abgelehnt. Auch der Luzerner Regierungsrat lehnt die Initiative ab. Nun befinden die Stimmberechtigten des Kantons Luzern am 10. Juni 2018 an der Urne darüber.

Die Initiative bezweckt, das Spitalgesetz zu ändern. Zum einen soll die bestehende flächendeckende und lückenlose Notfall- und Spitalversorgung sichergestellt werden. Zum anderen sollen die Standorte der Spitäler und ihre Rechtsform bewahrt sowie ausreichend Fachpersonal eingestellt und ausgebildet werden.

Unnötige Bürokratie
Nach Ansicht des Luzerner Regierungsrates ist die Mehrheit der Anliegen der Initianten bereits erfüllt. Es gibt aber auch zwei Forderungen, die der Luzerner Regierungsrat vehement ablehnt, weil er sie für gefährlich hält. Die eine Forderung lautet, dass der Kanton für alle Spitäler auf der Spitalliste neu einen Schlüssel für Fachpersonal festlegen muss. Dies kann nach Ansicht des Regierungsrates nicht Aufgabe der Verwaltung sein. Die Spitäler wissen am besten, welches Personal sie wo benötigen. «Der Kanton kann doch den Spitälern nicht vorschreiben, wie die einzelnen Pflege- und Ärzteteams zusammengesetzt sein müssen», sagte Hanspeter Vogler, Leiter Fachbereich Gesundheit, an der Medienkonferenz. Die Forderung führt zu unnötiger Bürokratie.

«Dies ist nicht im Interesse der Patientinnen und Patienten»
Die Initiative verlangt, dass alle Spitäler von der Luzerner Liste entfernt werden müssen, die den kantonalen Schlüssel nicht einhalten können oder nicht übernehmen wollen. Auf der Luzerner Spitalliste sind 21 ausserkantonale Spitäler. Für Patientinnen und Patienten bedeutete dies: Die Kostenüberahme bei einem Aufenthalt in einem dieser ausserkantonalen Spitäler wäre nicht mehr vollständig garantiert, also beispielsweise bei einem Aufenthalt in einem Uni-Spital in Zürich, Basel oder Bern. «Dies ist nicht im Interesse der Patientinnen und Patienten», so Guido Graf.

Der Luzerner Regierungsrat stellt sich weiter gegen die Forderung, dass die Spitäler weiterhin öffentlich-rechtliche Anstalten bleiben müssen. Der Kanton Luzern plant, mit dem Kanton Nidwalden einen Spitalverbund einzugehen, wobei der Kanton alleiniger Eigentümer der Spitäler bleibt. Es zeigt sich, dass die Spitäler die organisatorischen, medizinischen und finanziellen Herausforderungen der Zukunft auf diese Weise am besten bewältigen können. Um solche Verbunde eingehen zu können, ist die Form als öffentlich-rechtliche Anstalt ungeeignet. Langfristig würde der Kanton Luzern ins Hintertreffen geraten. Und darunter leiden letztlich die Patientinnen und Patienten. Regierungspräsident Guido Graf sagte es an der Medienkonferenz ganz deutlich: «Diese Initiative schadet unserer Gesundheitsversorgung. Und ich denke, das ist das Gegenteil von dem, was die Initianten vermutlich wollen.»

Die Luzerner Regierung empfiehlt, die Initiative abzulehnen.
Anhang
Bericht des Regierungsrates an die Stimmberechtigten
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