Kommission Justiz und Sicherheit ist gegen Abschaffung der paritätisch besetzten Schlichtungsbehörde Arbeit

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Luzerner Staatskanzlei

Im Rahmen der Organisationsentwicklung 2017 hatte das Kantonsgericht aus Spargründen vorgeschlagen, die paritätische Schlichtungsbehörde Arbeit abzuschaffen. Dieser Vorschlag wurde im Vernehmlassungsverfahren überwiegend abgelehnt, so dass er keinen Eingang in die entsprechende Botschaft an den Kantonsrat fand. Die Kommission Justiz und Sicherheit unterstützt nun ebenfalls die Beibehaltung der paritätischen Schlichtungsbehörde Arbeit.

Die Kommission Justiz und Sicherheit (JSK) hat unter dem Vorsitz von Charly Freitag (FDP, Gunzwil) eine Anpassung des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch im Bereich Geschäftsabläufe der Gerichte vorberaten. Darin wird die Zuständigkeit der Einzelrichterinnen und -richter innerhalb des Gerichtswesens vereinheitlicht. Bei der Verlegung der Verfahrenskosten soll zudem bei unentgeltlicher Rechtspflege die Nachzahlungspflicht neu auch die amtlichen Kosten umfassen und das Kantonsgericht soll künftig in Beschwerdeverfahren gegen Entscheide der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde die wirtschaftlichen Verhältnisse der Verfahrensparteien bei der Verteilung der Kosten berücksichtigen können.

Keine Abschaffung der Schlichtungsbehörde Arbeit
Im Rahmen der Organisationsentwicklung 2017 war bereits im Vernehmlassungsverfahren praktisch ausschliesslich eine vom Kantonsgericht vorgeschlagene Abschaffung der paritätischen Schlichtungsbehörde Arbeit umstritten. Grundsätzlich erachtete die überwiegende Mehrheit der Vernehmlassungsadressaten die erwartete Einsparung der Kosten als zu unsicher und zu wenig relevant, um die möglichen Nachteile einer Abschaffung der Schlichtungsbehörde, welche eine luzernische Speziallösung darstellt, zu rechtfertigen. Die JSK unterliess es daher, die Abschaffung der Schlichtungsbehörde Arbeit nochmals zu beantragen. Sie wurde in ihrer Haltung auch vom Regierungsrat und selbst vom Kantonsgericht unterstützt, welche die Vernehmlassungsergebnisse in dieser Frage als verbindlich erachteten.

Die JSK stimmte in der Vorberatung den geplanten Gesetzesänderungen einstimmig zu. Der Kantonsrat wird diese Vorlage voraussichtlich in der Juni Session erstmals beraten.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]