Gemeinde Fischbach: Änderung Zonenplan sowie Bau- und Zonenreglement

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Luzerner Staatskanzlei

Der Regierungsrat genehmigt die Änderung des Bau- und Zonenreglements der Gemeinde Fischbach. Aufgrund des übergeordneten Bundesrechts und des teilrevidierten Richtplans genehmigte der Regierungsrat die Änderung des Zonenplans aber nur teilweise: Die Änderungen des Zonenplans in den Gebieten Dorf-Schmitte (Einzonung einer Teilfläche in die Dorfzone A), Niederholz (Sonderbauzone Gartenbau) und Bifang (Zuweisung einer Teilfläche zur Landwirtschaftszone) wurden genehmigt, jene in den Gebieten Oberdorf (Erweiterung der Dorfzone B) und Bifang (Vergrösserung der Wohnzone A) abgelehnt. Für sie kann kein genügender Bedarf nachgewiesen werden, sie verbleiben in der Landwirtschaftszone.[content_block id=29813 slug=wirtshaus-wilder-mann-sursee]