Regierungsrat erlaubt Unisex-Toiletten

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Luzerner Staatskanzlei

Mit einer Anpassung der Gastgewerbeverordnung sollen Gastronomiebetriebe künftig mehr Gestaltungsfreiheit erhalten, indem die baulichen Anforderungen in zwei Bereichen gelockert werden. Zum einen sollen gastgewerbliche Unternehmen selber darüber entscheiden können, welche Lösung – geschlechtergetrennte oder Unisex-Toilettenanlagen – sie ihren Gästen anbieten wollen. Der Regierungsrat hat beschlossen, in dieser Frage keine staatlichen Vorgaben mehr zu machen. Zum anderen wird auch die Mindesthöhe bei Umbauten dem geltenden Planungs- und Baugesetz angepasst und auf 2,3 Meter reduziert. Ausserdem vereinfacht der Regierungsrat mit der Verordnungsänderung auch das Verfahren um Erteilung einer Wirtschaftsbewilligung, indem die staatlichen Prüfungen anderer Kantone und der EU-Staaten in der Regel umfassend anerkannt werden und keine zusätzliche Prüfung mehr absolviert werden muss. Die Änderungen treten auf den 1. Juli 2018 in Kraft.[content_block id=29813 slug=wirtshaus-wilder-mann-sursee]