Regierungsrat setzt Budget und Steuerfuss der Gemeinde Emmen für das Jahr 2018 fest

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Staatskanzlei des Kantons Luzern

Auf Antrag des Emmer Gemeinderates hat der Regierungsrat das Gemeindebudget für das Jahr 2018 beschlossen und den Steuerfuss auf 2,25 Einheiten festgesetzt. Zuvor hatten sowohl der Einwohnerrat als auch die Stimmberechtigten der Gemeinde Emmen Budgetentwürfe des Gemeinderates abgelehnt.

Der Regierungsrat hat das Budget 2018 der Gemeinde Emmen festgesetzt. Der Ertragsüberschuss beträgt 0,04 Millionen Franken, der Steuerfuss liegt bei 2,25 Einheiten, die Bruttoinvestitionen belaufen sich auf 19,29 Millionen Franken. Diese Eckwerte entsprechen dem Festsetzungsantrag des Gemeinderates.

In der Gemeinde Emmen war es zuvor in mehreren Anläufen nicht gelungen, ein rechtskräftiges Budget zu beschliessen. Am 19. Dezember 2017 hatte der Einwohnerrat einen ersten Budgetentwurf mit den oben genannten Eckwerten zurückgewiesen. Am 10. Juni 2018 scheiterte ein zweiter Budgetentwurf, der nach der Behandlung im Einwohnerrat bei einem Steuerfuss von 2,17 Einheiten einen Mehraufwand von 1,89 Millionen Franken vorsah, am obligatorischen Referendum. In solchen Fällen muss der Gemeinderat das Budget dem Regierungsrat zur Festlegung unterbreiten. So sieht es das Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden vor.

Die Gemeinde Emmen hat eine hohe Nettoverschuldung und Nachholbedarf bei den Sanierungen und Investitionen. Gleichzeitig ist sie mit wachsenden Leistungsmengen und Ausgaben konfrontiert. Daraus resultieren seit 2015 steigende Aufwandüberschüsse in der Erfolgsrechnung.

Basis für Stabilisierung
Der Luzerner Finanzdirektor Marcel Schwerzmann erläuterte das Budget 2018 am Mittwoch an einer Medienkonferenz. Marcel Schwerzmann erklärte: «Der Regierungsrat zeigt sich zuversichtlich, dass mit dem jetzt festgesetzten Budget und Steuerfuss die Gemeindefinanzen stabilisiert werden können. Emmen hat nun eine gute Basis für eine detaillierte Erarbeitung des bereits anstehenden Budgets 2019 und eine positive Aufgaben- und Finanzplanung für die Jahre 2020-2022.» Der Emmer Finanzhaushalt werde in dieser Periode durch verschiedene Effekte entlastet, so durch die bereits umgesetzte Leistungsüberprüfung mit Sparmassnahmen von 9 Millionen Franken, neue Grundsätze für die Rechnungslegung (HRM2) und kantonale Finanzausgleichszahlungen, die höher ausfallen als von Emmen budgetiert.

Der Regierungsrat hielt sich bei der Festsetzung des Budgets an die Vorgaben des Gemeindehaushaltsgesetzes. Demnach ist das Ziel der finanzpolitischen Steuerung die Begrenzung der Verschuldung und der Schutz des Eigenkapitals. Die Erfolgsrechnung ist über mehrere Jahre auszugleichen. Aufwandüberschüsse dürfen nur bei genügend Eigenkapital budgetiert werden und Bilanzfehlbeträge, die nicht mit früheren Überschüssen kompensiert werden können, sind abzutragen.

Anhang
– Präsentation Medienkonferenz vom 27. Juni 2018
– Publikation Festlegung Budget[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]