Der Regierungsrat genehmigt die Totalrevision der Ortsplanung von Schüpfheim, die an der Urnenabstimmung am 4. März 2018 beschlossen wurde. Schüpfheim ist nach Eich und Menznau die dritte Gemeinde im Kanton Luzern, in der die am 1. Januar 2014 in Kraft getretenen Vorgaben des totalrevidierten kantonalen Planungs- und Baurechts zur Anwendung kommen. Dies betrifft insbesondere die Baubegriffe und Messweisen gemäss der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe und Messweisen (IVHB). Die Luzerner Gemeinden haben bis Ende des Jahres 2023 Zeit, um ihre Nutzungsplanungen an die neuen Vorgaben des übergeordneten kantonalen Rechts anzupassen. Derzeit sind in diversen Gemeinden entsprechende Ortsplanungsrevisionen im Gange.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]