Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der hohen Temperaturen sind die Wasserstände der Gewässer ausserordentlich tief. Dies ist an vielen Gewässern eine Bedrohung für die Fische. Wasserentnahmen für die Bewässerung können daher nur noch an wenigen Gewässern unter Auflagen bewilligt werden. Bereits erteilte Bewilligungen müssen bis auf Weiteres widerrufen werden.
Wasserentnahmen aus Gewässern, zum Beispiel für die landwirtschaftliche Bewässerung, sind bewilligungspflichtig. Seit vergangener Woche können temporäre Wasserentnahmen für Bewässerungen nur noch am Vierwaldstätter-, Sempacher-, Baldegger- und Hallwilersee sowie an der Reuss bewilligt werden. Diese Gewässer weisen zwar tiefe, aber zurzeit noch ausreichende Wasserstände auf.
Da eine Änderung der Wetterlage in den nächsten Tagen nicht zu erwarten ist, müssen nun bereits früher erteilte Bewilligungen für andere Gewässer bis auf Weiteres widerrufen werden. Dies ist in Situationen wie ausserordentlicher Trockenheit möglich. Die Dienststelle Umwelt und Energie hat die Betroffenen schriftlich informiert. Der Bezug von Wasser für die Bewässerung über die örtliche Wasserversorgung als Alternative ist mit den Wasserversorgungen unbedingt vorgängig abzusprechen.
Tiefe Pegel beeinträchtigen Fische
Dass viele Gewässer zu wenig und zu warmes Wasser führen, ist eine ernsthafte Bedrohung für die Fische. Lokale Gewitter vermögen die Situation nicht zu entschärfen. Spezialisten der Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) haben deshalb in den vergangenen vier Wochen bereits mehrfach Notabfischungen in vielen Gebieten des Kantons Luzern, etwa im Entlebuch, im Napfgebiet und in der Agglomeration Luzern durchgeführt. Die Fischpächterinnen und -pächter sind gebeten, ihre Bäche weiterhin zu beobachten und bei unmittelbarer Gefahr die bedrohten Fische mit Feumer und Kessel zu retten sowie sich im Notfall bei der Dienststelle Landwirtschaft und Wald zu melden.
Weitere Informationen
Aktuelle Informationen zu Wasserentnahmen finden sich auf der Website der Dienststelle Umwelt und Energie (uwe).
Die Wasserversorgung liegt im Kanton Luzern in der Zuständigkeit der örtlichen Wasserversorgung, beziehungsweise bei der Gemeinde.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]