Schulanlage Grenzhof wird unter Denkmalschutz gestellt

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Luzerner Staatskanzlei

Die Schulanlage Grenzhof in Luzern-Littau wird in das kantonale Denkmalverzeichnis eingetragen. Dies hat die zuständige Dienststelle entschieden. Die hohe architektonische Qualität des Gebäudekomplexes mit historischem, heimatkundlichen und wissenschaftlichem Wert rechtfertigt die Unterschutzstellung. Anpassungen an die heutigen schulischen Bedürfnisse sind mit einer Sanierung möglich.

Die Dienststellenleiterin Hochschulbildung und Kultur, Karin Pauleweit, hat auf Antrag der kantonalen Denkmalkommission die Unterschutzstellung der Schulanlage Grenzhof beschlossen. Damit weicht sie vom Antrag der Stadt Luzern als Eigentümerin und Standortgemeinde ab, die einen Abriss der Gebäude und einen Neubau beim Schulhaus Rönnimoos favorisiert hatte.

Die Unterschutzstellung der Schulanlage Grenzhof erfolgt aufgrund deren Beurteilung als «besonders schutzwürdigen Kulturdenkmals, an dessen Erhalt ein hohes öffentliches Interesse besteht». Dies hatte bereits ein Gutachten aus dem Jahr 2016 bestätigt. Das Bauwerk ist eines der wichtigsten Werke im Schaffen der beiden Luzerner Architekten Friedrich E. Hodel und Hans U. Gübelin. Es repräsentiert die Schulbauarchitektur aus den 60er Jahren und ist ein bedeutender Vertreter der gebauten Pädagogik der Nachkriegszeit.

Anpassungen an zeitgemässen Schulbetrieb möglich
Die Schulanlage wurde zwischen 1964 und 1967gebaut und 1992 bis 1995 renoviert. Zusammen mit dem angrenzenden Sportplatz bildet die Schulanlage einen wichtigen Sozialraum und ein eigentliches Quartierzentrum in einem zum Teil stark belasteten Quartier. Die Unterschutzstellung ermöglicht auch die Anpassung der Gebäude an heutige schulische Bedürfnisse. Insbesondere im Gebäudeinnern sind Anpassungen für einen zeitgemässen Schulbetrieb (z.B. Einbau Lift, Gruppenräume, Sanitäranlagen, Lüftung, Akustik) und zur Gewährleistung der Sicherheit (Brandschutz, Geländer) möglich, ohne dass dadurch der Denkmalwert der Schulanlage entscheidend geschmälert würde.

Die mit dem Erhalt der Schulanlage verbundenen Sanierungskosten in voraussichtlicher Höhe von knapp 28 Millionen Franken – gemäss Schätzung der städtischen Baudirektion – sind nicht derart hoch, als dass eine Sanierung finanziell unverhältnismässig und nicht zumutbar wäre. Ein Neubau würde rund 33 Millionen Franken kosten. Auch führen die Sanierungsmassnahmen nicht zu einem Verlust der denkmalpflegerisch wertvollen Substanz und damit der Identität des Denkmals. Die Schulanlage Grenzhof ist auch nach ihrer Sanierung vollumfänglich für den Schulbetrieb nutzbar.

Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Schwerpunktes in der Luzerner Kantonsstrategie:

  • Lebendiger Kultur- und Sportkanton[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]