Bund spricht zusätzliche Mittel für das Agglomerationsprogramm Luzern und bestätigt die Aufnahme des Bypass Luzern in den Ausbauschritt 2019 für die Nationalstrassen

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Luzerner Staatskanzlei

Der Bundesrat hat die Botschaft zum Bundesbeschluss über das Programm Agglomerationsverkehr verabschiedet. Damit sind die vom Bund unterstützten Massnahmen des Luzerner Agglomerationsprogrammes der 3. Generation definiert. Verschiedene Massnahmen werden gegenüber der Vernehmlassungsvorlage vom Januar 2018 zeitlich wieder vorgezogen – und es fliessen zusätzliche 4.5 Millionen Franken an Bundesbeiträgen. Der Bundesrat beantragt dem Parlament ausserdem, den Bypass Luzern dem Ausbauschritt 2019 für die Nationalstrassen zuzuweisen und bis 2030 zu realisieren.

Der Einsatz des Kantons Luzerns für das Agglomerationsprogramm hat sich gelohnt: In seiner heute verabschiedeten Botschaft definiert der Bund abschliessend die Projekte, die im Agglomerationsprogramm der dritten Generation unterstützt werden. Der Bundesrat hat in seiner Vorlage wesentliche Anträge des Kantons Luzern aus dem Vernehmlassungsverfahren aufgenommen. Folgende Projekte werden gegenüber dem Entwurf vom Januar 2018 wieder in die A-Liste mit Baubeginn 2019-2022 aufgenommen:

– Bahn- und Businfrastruktur Rothenburg Station (2. Etappe)
– Busbevorzugung Abschnitt K13 Lindenstrasse – Schiff in Reussbühl
– Infrastruktur Bahnhof Littau
– öV-Neuführung Arsenalstrasse Kriens

Als einziger Antrag des Kantons wird die neue Cheerstrasse in Luzern-Littau mit knapp 20 Millionen Franken Baukosten definitiv nicht in die A-Liste aufgenommen.

Die Wiederaufnahme dieser Projekte in die A-Liste bedeutet auch mehr Bundesbeiträge, als noch in der Vernehmlassungsvorlage vom Frühling 2018 in Aussicht gestellt wurde.
Insgesamt werden Projekte in der A-Liste im Umfang von rund 180 Millionen Franken unterstützt. Der Bundesbeitrag steigt um 4.5 Millionen Franken auf 58 Millionen Franken.

Mike Siegrist, Kantonsplaner und Projektleiter Agglomerationsprogramm, sieht das Luzerner Programm bestätigt: «Der Bund hat das Luzerner Agglomerationsprogramm der 3. Generation positiv beurteilt und unterstützt unsere bau- und finanzreifen Projekte mit einem guten, unveränderten Beitragssatz von 35 Prozent. Unser Agglomerationsprogramm beinhaltet wichtige Projekte, die für eine zukunftsgerichtete Mobilität im Raum Luzern zentral sind.»

Der Bundesbeschluss über die Verpflichtungskredite für die Beiträge ab 2019 soll im Frühling/Sommer 2019 durch die Bundesversammlung erfolgen.

Bypass Luzern soll bis 2030 realisiert werden
Der Bundesrat hat heute ausserdem die Botschaft zum Strategischen Entwicklungsprogramm (STEP) Nationalstrassen verabschiedet. Er beantragt dem Parlament das Projekt Bypass Luzern inkl. Ergänzung Süd (Kriens-Hergiswil) und Ausbau Nord (Kapazitätserweiterung Rotsee-Buchrain) dem Ausbauschritt 2019 zuzuweisen und bis 2030 zu realisieren. Regierungspräsident Robert Küng ist erfreut: «Der Bypass Luzern ist ein wichtiges Element, um die Mobilitätsherausforderungen in Stadt und Agglomeration Luzern zu bewältigen.»


Das Agglomerationsprogramm Luzern
In der Agglomeration Luzern leben rund 200’000 Menschen. Mit dem Agglomerationsprogramm werden mit vernetzten Massnahmen die Verkehrs- und Siedlungsprobleme der Agglomeration angepackt. Die Massnahmen generieren mehrfachen Nutzen:
• Sie verbessern die Qualität des Verkehrssystems
• Sie fördern die Siedlungsentwicklung nach innen
• Sie erhöhen die Verkehrssicherheit
• Sie reduzieren die Umweltbelastung und den Ressourcenverbrauch

Das Agglomerationsprogramm Luzern der 3. Generation baut auf der Gesamtkonzeption der beiden früheren Generationen auf und stellt eine gezielte Aktualisierung sowie Weiterentwicklung dar. Es enthält Massnahmen mit Realisierungsbeginn zwischen 2019 und 2022 und wurde vom Kanton Luzern unter Co-Federführung des Regionalen Entwicklungsträgers LuzernPlus und des Verkehrsverbundes Luzern (VVL) erarbeitet.
Weitere Informationen zum Luzerner Agglomerationsprogramm: www.agglomerationsprogramm.lu.ch


Anhang
Prüf- und Erläuterungsberichte finden sich unter folgendem Link.