VBK stimmt Systemänderung beim Wasserbau zu

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Luzerner Staatskanzlei

Die Kommission Verkehr und Bau (VBK) des Luzerner Kantonsrates stimmt der Totalrevision des Wasserbaugesetzes einstimmig zu. Sie will das Inkrafttreten aber vorerst durch den Kantonsrat bestimmen lassen.

Die VBK stimmt der Totalrevision des Wasserbaugesetzes; Entwurf Gewässergesetz (B 125) zu. Zentrale Elemente der Gesetzesvorlage sind: die Übertragung von heutigen Gemeindeaufgaben im Bereich des Gewässerunterhalts an den Kanton, der Verzicht auf Gemeindebeiträge an wasserbauliche Massnahmen, die Sicherstellung eines guten Gewässerunterhalts sowie die Neuregelung der Vorschriften für Bauten und Anlagen an und in Gewässern. Inhaltlich war die Vorlage in der Kommission weitgehend unbestritten.

Da der Systemwechsel bei der Zuständigkeit und Finanzierung für den Kanton jedoch grosse finanzielle Auswirkungen hat, wollte die Kommission ursprünglich mit der Behandlung zuwarten, bis die Gegenfinanzierung sichergestellt ist. Diese ist Bestandteil der Aufgaben- und Finanzreform 2018 (AFR18). Letztlich entschied die VBK aber, die Totalrevision des Wasserbaugesetzes in erster Beratung zu behandeln, damit die Ausgangslage für die AFR18 geklärt ist. Sie beantragt dem Kantonsrat jedoch die Festlegung des Inkrafttretens durch den Kantonsrat. So soll sichergestellt werden, dass die Handlungshoheit beim Kantonsrat verbleibt. Zudem soll die zweite Beratung erst dann erfolgen, wenn die AFR18 vom Parlament in erster Beratung behandelt wurde und damit absehbar ist, ob die Gegenfinanzierung zustande kommt.

Weil das revidierte Gesetz nach wie vor primär den Wasserbau regelt, lehnt die Kommission die Umbenennung des Gesetzes in Gewässergesetz ab. Sie will weiterhin die Bezeichnung Wasserbaugesetz verwenden. Sie ergänzt zudem bei den Zielen und Grundsätzen den Aspekt des Trinkwassers.

Ein gewisses Unbehagen hat die Kommission bei der Beurteilung der finanziellen Auswirkungen. So hat der Regierungsrat den Finanzbedarf aufgrund einer Abschätzung des künftigen Bedarfs berechnet. Eine Auswertung der Aufwendungen in den vergangenen Jahren führt dagegen zu einem deutlich tieferen Entlastungsbetrag bei den Gemeinden. Dieser Punkt werde im Zusammenhang mit der Gegenfinanzierung noch einmal vertieft angesehen werden müssen, so die Meinung der Kommission.

Die VBK hat die Geschäfte unter dem Vorsitz von Rolf Bossart (SVP, Schenkon) an mehreren Sitzungen vorberaten. Die Vorlage wird voraussichtlich in der Oktobersession 2018 im Luzerner Kantonsrat behandelt.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]