Regierungsrat schlägt Karin Fein als neue Leiterin der Finanzkontrolle vor

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Der Regierungsrat schlägt dem Kantonsrat die 53-jährige Karin Fein zur Wahl als neue Leiterin der Finanzkontrolle vor.

Der Regierungsrat empfiehlt dem Kantonsrat, Karin Fein zur neuen Leiterin der Finanzkontrolle des Kantons Luzern zu wählen. Fein ist dipl. Wirtschaftsprüferin und führt ein eigenes Beratungs- und Prüfungsunternehmen im Bereich öffentliche Verwaltung. Sie ist zudem Stadträtin und Finanzvorsteherin der Stadt Adliswil. Die Wahl findet in der Dezember-Session des Kantonsrates statt. Amtsantritt ist 1. April 2019.

Der Regierungsrat schlägt dem Kantonsrat die 53-jährige Karin Fein zur Wahl als neue Leiterin der Finanzkontrolle vor. Fein ist dipl. Wirtschaftsprüferin und führt seit 2011 im Kanton Zürich ein eigenes Unternehmen im Bereich der Beratung und Durchführung der finanztechnischen Prüfungen bei Gemeinden und öffentlich-rechtlichen Institutionen. Zuvor arbeitete sie bei Revisionsgesellschaften und beim Gemeindeamt des Kantons Zürich. Neben dem Diplom als Wirtschaftsprüferin verfügt Karin Fein über zahlreiche branchenspezifische Weiterbildungen. Auf Juli 2018 wurde sie als Finanzvorsteherin in den Stadtrat Adliswil (ZH) gewählt, nachdem sie dort neun Jahre als Friedensrichterin gewirkt hatte. Sie wird das Stadtratsmandat (20%) behalten und die Leitung der Finanzkontrolle des Kantons Luzern in einem 80-%-Pensum wahrnehmen.

Der Regierungsrat ist überzeugt, dass Fein mit ihren breiten fachlichen und persönlichen Kompetenzen und vielfältigen Erfahrungen in der internen sowie externen Revision und in der Politik und öffentlichen Verwaltung die Anforderungen der zu besetzenden Leitungsfunktion optimal erfüllt. Karin Fein folgt per 1. April 2019 auf Daniel Steffen, welcher die Leitung der Finanzkontrolle auf diesen Zeitpunkt abgibt, aber weiterhin als Stellvertreter zur Verfügung steht.

Der Kantonsrat wählt die Leitung der Finanzkontrolle jeweils auf Antrag des Regierungsrates. Die Finanzkontrolle ist das oberste Finanzaufsichtsorgan des Kantons Luzern und überprüft den Finanzhaushalt des Kantons und seiner Organisationen. Sie steht dem Kantonsrat bei der Oberaufsicht über die Verwaltung und die Rechtspflege und dem Regierungsrat und den obersten kantonalen Gerichten bei der Dienstaufsicht über die Verwaltung zur Verfügung. Die Finanzkontrolle ist fachlich unabhängig und selbständig und administrativ der Staatskanzlei zugeordnet.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]