Kurzmitteilungen aus dem Regierungsrat

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Staatskanzlei des Kantons Luzern

Kommission für Arbeitsintegrationsmassnahmen:

Beiträge an Institutionen festgelegtGemäss dem Vorschlag der Kommission für Arbeitsintegrationsmassnahmen KAIM spricht die Luzerner Regierung für das Jahr 2019 einen Betrag von 0,982 Millionen Franken zur Mitfinanzierung von 102 Plätzen für Arbeitsintegrationsmassnahmen für Sozialhilfeempfangende (inkl. Strukturkosten der Geschäftsstelle). Dieser Beitrag wird je hälftig von der KAIM und von den zuweisenden Gemeinden finanziert. Die Integrationsmassnahmen 2019 werden durchgeführt vom SAH Zentralschweiz, von der Caritas Luzern, vom Verein The Büez, von der Stiftung Brändi, von der Stiftung Dreipunkt und von der Genossenschaft FuturX. Die tripartite Kommission für Arbeitsintegrationsmassnahmen (KAIM) für Sozialhilfeempfangende ist eine regierungsrätliche Kommission. Sie beurteilt im Rahmen des Budgets die Schaffung und/oder Aufhebung von Arbeits-integrationsmassnahmen.

Leistungsvereinbarung Suchtberatung 2019-2020 erneuert

Die vier Luzerner Sozial-Beratungs-Zentren (SoBZ) verfügen bis Ende 2018 über einen Leistungsauftrag mit dem Gesundheits- und Sozialdepartement (GSD) für die Suchtberatung. Nun hat der Luzerner Regierungsrat eine Folgevereinbarung für die Jahre 2019-2020 genehmigt. Diese Vereinbarung sieht vor, dass den SoBZ für die Jahre 2019 und 2020 je 950’700 Franken für die vereinbarten Dienstleistungen ausbezahlt werden. Somit bleibt der Jahresbeitrag gegenüber 2018 unverändert. Die Suchtberatung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe des Kantons und der Gemeinden.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]