Kurzprotokoll Januar-Session: Steuergesetzrevision nimmt erste Hürde

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Luzerner Staatskanzlei

Der Luzerner Kantonsrat hat an der Januar-Session 2019 der Steuergesetzrevision 2020 zugestimmt. Der Gewinnsteuersatz für Firmen will er nicht erhöhen. Auch die vom Regierungsrat vorgeschlagene Erhöhung der Vermögenssteuer fand keine Unterstützung.

Der Luzerner Kantonsrat hat am ersten Tag der Januar-Session 2019 unter anderem folgende Geschäfte behandelt:

Steuergesetzrevision 2020
Der Kantonsrat hat der Steuergesetzrevision 2020 in erster Beratung zugestimmt. Sie überführt die neuen Vorgaben des Bundes in kantonales Recht – allen voran das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung, über das am 19. Mai 2019 abgestimmt wird. Gleichzeitig ist die Vorlage Teil der Gegenfinanzierung der Aufgaben- und Finanzreform 2018 (AFR 18) und regelt im Weiteren verschiedene kantonale Steuerarten neu. Das Parlament hat Anträge der vorberatenden Kommission überwiesen, die von den bürgerlichen Parteien erarbeitet wurden.

So soll beispielsweise der Gewinnsteuersatz der Kapitalgesellschaften und Genossenschaften bei 1,5 Prozent bleiben. Der Regierungsrat wollte diesen auf 1,6 Prozent erhöhen. Ebenso fand die vom Regierungsrat vorgeschlagene Erhöhung der Vermögenssteuer auf 1,0 Promille keine Unterstützung. Das Parlament beschloss eine Vermögenssteuer von 0,875 Promille, mit einer zeitlichen Befristung auf vier Jahre. Danach soll der Vermögenssteuertarif wieder auf 0,75 Promille gesenkt werden. Die maximale Gesamtbelastung der Vermögenssteuern soll bei 3,5 Promille liegen – und nicht bei 4 Promille gemäss Regierungsvorschlag. Nach vier Jahren soll wieder der heutige Stand von 3 Promille gelten.

Aufgaben- und Finanzreform 2018 (AFR 18)
Der Kantonsrat hat am ersten Tag der Januar-Session mit der Beratung der Aufgaben- und Finanzreform 2018 (AFR 18) begonnen. Anträge zu Nichteintreten und zur Rückweisung der Botschaft lehnte er ab.

Die umfassende Staatsreform regelt die Aufgaben zwischen den Gemeinden und dem Kanton neu. Die Gemeinden werden in der Volksschule und beim Wasserbau um rund 200 Millionen Franken entlastet. Die Gegenfinanzierung wird zum Teil durch die Steuergesetzrevision 2020 geregelt.

Die Januar-Session des Luzerner Kantonsrats wird am Dienstag, 29. Januar 2019 fortgesetzt.

Die Sessionsübersicht finden Sie unter folgendem Link.

Anhang
Kurzprotokoll Stand 28. Januar 2019
Neu eröffnete parlamentarische Vorstösse[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]