Gemäss Schätzungen sind bis zu 15‘000 Mädchen oder Frauen in der Schweiz von einer Genitalbeschneidung bedroht oder betroffen. Sie alle haben Anrecht auf Schutz und eine bedarfsgerechte Versorgung. Hierfür setzt sich das Netzwerk gegen Mädchenbeschneidung Schweiz ein. Der 6. Februar ist der internationale Tag der Nulltoleranz gegen weibliche Genitalverstümmelung.
Die nationale Anlaufstelle des Netzwerkes gegen Mädchenbeschneidung Schweiz wird von einer Sozialarbeiterin kontaktiert: Diese begleitet Frau A., die gemeinsam mit ihren Töchtern aus einem ostafrikanischen Land in die Schweiz geflüchtet ist. Frau A. klage über starke Schmerzen im Unterleib. Könnte es sein, dass sie allenfalls beschnitten ist? Wie soll sie ihre Klientin darauf ansprechen? Gibt es in der Region spezialisiertes medizinisches Fachpersonal?
Vielschichtige Problematik, vielfältige Ansätze zur Bekämpfung
Viele Fachpersonen sehen sich mit solchen Fragestellungen konfrontiert. Das Netzwerk gegen Mädchenbeschneidung Schweiz bietet Beratung für Betroffene und Fachpersonen an. Da es oft an nötigem Fachwissen fehlt, werden Fachpersonen aus dem Sozial-, Asyl-, und Gesundheitsbereich zum Thema geschult. Zudem unterhält das Netzwerk eine Webseite und unterstützt den Aufbau von lokalen Anlaufstellen in den Regionen, damit Betroffene niederschwellige Hilfe finden.
Die Schweiz hat 2012 einen eigenen Straftatbestand zur weiblichen Genitalverstümmelung geschaffen. Doch es braucht mehr als ein Verbot: Um das Tabu um die jahrtausendalte Tradition zu brechen, ist Sensibilisierungsarbeit in den betroffenen Migrationsgemeinschaften (Communities) notwendig. Das Netzwerk arbeitet mit rund 50 Männern und Frauen zusammen, welche regelmässig Anlässe in ihren Communities durchführen. Mit viel Geduld und Respekt schaffen sie die nötige Vertrauensbasis, um über die Folgen der weiblichen Genitalbeschneidung zu sprechen.
Mit einer breiten Palette von Massnahmen setzt sich das Netzwerk gegen Mädchenbeschneidung Schweiz dafür ein, dass der Schutz und die Versorgung von gefährdeten bzw. betroffenen Mädchen und Frauen sichergestellt wird. Die weibliche Genitalbeschneidung ist eine vielschichtige Problematik, die Begründungsmuster sind zahlreich. Dementsprechend vielfältig müssen auch die Ansätze zu deren Bekämpfung ausfallen.
Der Schutz und die Versorgung müssen weiterhin sicher gestellt werden
Frauen wie Frau A. und ihre Kinder haben das Anrecht auf Schutz und eine gute Versorgung. Das Projekt des Netzwerkes gegen Mädchenbeschneidung Schweiz, welches im Jahr 2016 von Caritas Schweiz, Terre des Femmes Schweiz, Sexuelle Gesundheit Schweiz und dem Schweizerischen Kompetenzzentrum für Menschenrechte gegründet wurde, läuft noch bis Ende 2019.
Finanziert wird das Netzwerk vom Staatssekretariat für Migration (SEM) durch den Integrationskredit des Bundes und vom Bundesamt für Gesundheit im Rahmen des Programms Migration und Gesundheit. Inwiefern das Netzwerk gegen Mädchenbeschneidung Schweiz weiterhin unterstützt wird, wird Mitte dieses Jahres entschieden. [content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]