Kommission stimmt Aufgaben- und Finanzreform 18 für zweite Beratung zu

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Staatskanzlei des Kantons Luzern

Die Kommission Wirtschaft und Abgaben (WAK) stimmt der Aufgaben- und Finanzreform 2018 (AFR18) in der zweiten Beratung grossmehrheitlich zu. Die Beschlüsse des Kantonsrates zur Steuergesetzrevision 2020 bei der ersten Beratung haben Auswirkungen auf die AFR18-Globalbilanzen.

Die kantonsrätliche Kommission Wirtschaft und Abgaben (WAK) hat unter dem Vorsitz von Rolf Born (FDP, Emmen) die Aufgaben- und Finanzreform 18 (AFR18) in ihrer zweiten Beratung behandelt. Die WAK stimmt der Vorlage zuhanden des Kantonsrates grossmehrheitlich zu. Der Kantonsratsbeschluss vom 29. Januar 2019 zur Steuergesetzrevision 2020 hat Auswirkungen auf das zu Grunde liegende Zahlengerüst für die AFR18. Die Globalbilanzen 2 und 3 sowie der Härteausgleich verändern sich entsprechend. Im Sinne der Transparenz werden die neuen Globalbilanzen als Anhang beigefügt.

Die Vorlage wird voraussichtlich an der Sondersession des Kantonsrates vom 18. Februar 2019 behandelt.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]