Die Alarmierung der Bevölkerung im Kanton Luzern funktioniert. Dies hat der Sirenentest vom 6. Februar 2019 bewiesen. Lediglich bei zwei von 197 stationären Anlagen konnte weder automatisch noch manuell eine Alarmierung ausgelöst werden. Bei den mobilen Sirenen versagten drei von 100 ihren Dienst. Erstmals erfolgte die Alarmierung auch mit der nationalen Alarm-App Alertswiss.
Die stationären und mobilen Sirenen im Kanton Luzern haben zu 99 respektive 97 Prozent funktioniert. Die Alarmierung der Bevölkerung ist im Katastrophenfall somit sichergestellt. Die Fehlerquellen werden in den nächsten Tagen durch die Abteilung Zivilschutz des Kantons Luzern ermittelt und behoben.
Alarmierung erstmals auch mit Alertswiss
Im Oktober 2018 hat das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) gemeinsam mit den kantonalen Partnern neue Dienstleistungen zur Alarmierung und Information der Bevölkerung bei Katastrophen und in Notlagen lanciert. Mit der nationalen Alarm-App Alertswiss erhält die Bevölkerung Alarme, Warnungen und Informationen zu unterschiedlichen Gefahren direkt aufs Smartphone. Parallel zu den Meldungen in der App werden die Ereignisinformationen auch auf der Alertswiss-Webseite publiziert.
Im Rahmen des Sirenentests 2019 wurden diese neuen Kanäle nun erstmals miteinbezogen. Parallel zur ersten Auslösung des Allgemeinen Alarms wurden in sämtlichen Kantonen auch über die Alertswiss-Kanäle Test-Alarmmeldungen verbreitet. Aufgrund der guten Erfahrung wird empfohlen, die neuen Alarmierungs- und Informationskanäle zu nutzen und insbesondere die Alertswiss-App auf Smartphones zu installieren.
Was gilt bei einem echten Sirenenalarm?
Wenn der Allgemeine Alarm ausserhalb eines angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall wird die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören oder sich über die Alertswiss-Kanäle zu informieren, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]