Stadt Luzern: Regierungsrat beantragt einen Sonderkredit für die Kantonsstrasse K 13 zwischen Fluhmühle – Lindenstrasse
Der Regierungsrat bewilligt das Projekt für den Ausbau der Kantonsstrasse K 13 zwischen Fluhmühle – Lindenstrasse (inkl.) in der Stadt Luzern. Er beantragt dem Kantonsrat, einen entsprechenden Sonderkredit von 20,1 Millionen Franken zu sprechen. Das Projekt umfasst die Verbreiterung des Strassenraums, Massnahmen für den Bus, beidseitig Radstreifen sowie den Ersatz der SBB-Überführung Fluhmühle. Dadurch wird die Kapazität für den Langsamverkehr, den öffentlichen Verkehr sowie den motorisierten Individualverkehr massgeblich verbessert. Die Verkehrssicherheit wird für alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer erheblich erhöht.
Anhang
Botschaft
Besoldungsordnung für die Mitglieder der obersten Verwaltungs- und Gerichtsbehörden und für den Staatsschreiber soll geändert werden
Die Besoldungsordnung für die Mitglieder der obersten Verwaltungs- und Gerichtsbehörden und für den Staatsschreiber soll in verschiedenen Bereichen dem Personalrecht angepasst werden. Die vorgeschlagenen Änderungen sind in der Vernehmlassung begrüsst und unterstützt worden. Der Kantonsrat wird nun darüber befinden.
Eine Anpassung drängt sich auf, da sich für die Mitglieder des Regierungsrates sowie für die vollamtlichen und die hauptamtlichen Richterinnen und Richter des Kantonsgerichts keine gesetzlichen Regelungen betreffend der Fortzahlung der Besoldung bei Arbeitsverhinderung infolge Arbeitsunfähigkeit finden. Ebenfalls nicht geregelt, ist die Frage der Weiterausrichtung der Besoldung für den Fall, dass ein Mitglied des Regierungsrats, ein vollamtlicher oder hauptamtlicher Richter oder eine vollamtliche oder hauptamtliche Richterin des Kantonsgerichts stirbt, während er oder sie das Amt innehat (sogenannte Leistungen im Todesfall). Weiter soll im Sinne einer Vereinheitlichung die Besoldungsanpassung nicht mehr per 1. Januar, sondern neu per 1. März vorgenommen werden.